Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er die Agenda 2030 bzw. die politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. Er legt Ziele bis 2030 sowie strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik in den drei Schwerpunktthemen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie, Biodiversität» und «Chancengleichheit» fest. Die vorgeschlagenen Ziele entsprechen weitgehendst einer Zusammenfassung der Forderungen, die bereits umgesetzt wurden oder bereits auf der inländischen, politischen Agenda stehen und somit noch Gegenstand von Beratungen – in einem legitimierten, demokratischen Prozess – sind.
Nachhaltige – aber auch finanzierbare – Entwicklung ist ein zentrales Anliegen der SVP. Die vorliegende Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 muss jedoch aufgrund der gewählten Vorgehensweise, mittels einer zentral gesteuerten Kampagne unter dem Harnisch der «Nachhaltigkeit» mit allerlei hoch umstrittenen politischen Forderungen in laufende politische Prozesse bzw. Beratungen einzugreifen, scharf abgelehnt werden. Direkte Demokratie und Mitwirkung sind in der Schweiz die Ressource schlechthin, um im demokratischen Prozess tragbare, anerkannte und umfassende politische Stossrichtungen zu setzen. Vorliegend sind zu fast allen «Zielen bzw. Stossrichtungen» etliche politische Vorstösse bzw. Vorlagen hängig, so bspw. wird offensichtlich nicht einmal das Ergebnis des absehbaren Referendums zum CO2-Gesetz, mit all seinen weitreichenden – und auch aus internationalen Verpflichtungen begründeten – Klimazielen, abgewartet.
Und hier ist das Kernproblem der Vernehmlassungsvorlage: Mittels internationalen Abkommen bzw. Beschlussfassungen wird die direkte Demokratie unverhohlen ausgehöhlt und unter vorgeschobenen Zielen wie Armutsbekämpfung usw. wird in der Vorlage hauptsächlich eine umstrittene, klimapolitische Stossrichtung vorweggenommen.
Nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert. Ebenfalls die Bekämpfung der Armut, die Rechtsgleichheit, der Umweltschutz usw. sind in der Verfassung in eindeutiger Art und Weise verankert. Dabei erlässt der Bund die Vorschriften, im dafür vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren. Mit Blick auf die Vernehmlassungsvorlage darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Garantie des Privateigentums und der Erhalt der Freiheitsrechte zu den wichtigsten Aufgaben eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gehört. Diese sind wenn immer möglich zu erhalten und dürfen nicht einfach tel quel unter Titeln wie «Chancengleichheit», «Konsum» und «Nachhaltigkeit» ausgehöhlt werden, indem mit einer «Zielsetzung» offensichtlich planwirtschaftlich anmutende Regulatoren angestrebt werden.
Mit Blick auf die zusammengefassten Ziele ist für die Bekämpfung von Armut die Verfügbarkeit von Arbeit das zuverlässigste Mittel. Darin liegt es begründet, weshalb liberale Marktwirtschaften historisch und weltweit am erfolgreichsten sind und am wenigsten Armut aufweisen. Entsprechend kämpft die SVP für mehr unternehmerischen Freiraum und gegen immer neue Gesetze und Verbote, die unsere Unternehmen belasten. Die Tendenzen der vergangenen Jahre, den liberalen Arbeitsmarkt immer mehr zu regulieren, die Energie und den Transport zu verteuern und den bürokratischen Aufwand zu vergrössern, widerspiegeln sich im Kern in der vorliegenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030. Darüber hinaus widersprechen sich die Ziele regelmässig, auch wenn zusammengefasst behauptet wird, dass sich die Ziele koordinieren lassen werden.
Störend wirkt zudem, dass behauptet wird, dass die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie im Rahmen der regulären Entscheidungsfindung festgelegt werden. Offensichtlich haben nicht wenige «Ziele» im Kern die Qualität von Massnahmen. Bspw. «Der Bund setzt sich auf nationaler […] Ebene für die […] Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen der Unternehmen zu ihren ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ein (Bericht S. 14)».
Die vorliegende Strategie lässt unter dem Strich keine unbekannten «Ziele» erkennen. Die Themenkreise bzw. die Zielsetzungen finden sich in aktuellen Ratsgeschäften und in den Vorlagen der jüngeren Vergangenheit wieder. Entsprechend hat sich die Partei bereits im Rahmen von Vernehmlassungen und/oder Ratsdebatten umfangreich eingegeben – was unbedingt systematisch berücksichtigt werden muss.
Folgende Bemerkungen sind jedoch im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung und mit Blick auf die Umweltpolitik unerlässlich:
Die Vernehmlassungsvorlage sieht bspw. die Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 50 Prozent vor, wobei mindestens 75 Prozent der Reduktion durch Massnahmen im Inland erfolgen. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert (Ziel 13.2). Oder beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 Prozent, beim Stromverbrauch eine Senkung um 13 Prozent angestrebt (Ziel 7.3).
Die Schweiz ist klimapolitisch bereits heute vorbildlich unterwegs, hat sie doch ihren CO2-Ausstoss pro Kopf in den letzten 10 Jahren nachweislich um rund 24 Prozent reduziert. Eine Fortführung dieser Entwicklung resultiert bis 2030 in weniger als der Hälfte des Ausstosses gegenüber 1990.
Die Vernehmlassungsvorlage blendet nun die Migration bzw. die regelrechte Masseneinwanderung (mit Ausnahme des Flüchtlingsschutzes) als das grösste Hindernis für die Erreichung – der bereits heute bestehenden – Klimaziele vollends aus. So hat bspw. der Elektrizitätsverbrauch der Schweiz zwischen 2000 und 2018 gar um 10 Prozent zugenommen, obwohl der Verbrauch pro Kopf trotz massiver Zunahme an Elektrogeräten in den Haushalten um 6.9 Prozent gesunken ist. Hier hat die Zuwanderung einen eindeutigen Effekt hinterlassen und sämtliche Einsparungen zunichte gemacht. Überhaupt bedeutet Masseneinwanderung auch die Zubetonierung von Grünfläche, eine Gefährdung des Schweizer Ökosystems und im vorliegenden Kontext glasklar die Gefährdung der Erreichung der bereits heute bestehenden Energie- und Klimaziele, d. h. eigentlicher jeglicher angestrebten «Nachhaltigkeitsziele».
Auch der nationalen- sowie der internationalen strategische Stossrichtung unter dem Titel «Energieverbrauch senken» fehlt es einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht den zügigen Ausbau der Erneuerbaren, die Abschaffung der Anreize für die Nutzung von fossilen Energieträgern und den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU vor, um «vollumfänglich» am europäischen Strombinnenmarkt teilzunehmen und im Ergebnis die Versorgungssicherheit zu erhalten (S. 18 Vernehmlassungsvorlage).
Tatsächlich bleibt eine allfällige Strommangellage gemäss Analyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz die folgenreichste Gefahr für Gesellschaft und Wirtschaft. Bis in zwanzig Jahren fallen mit dem altersbedingten Auslaufen der Schweizer AKW rund 40 Prozent der Inlandproduktion weg, dieser Prozess hat mit der Abschaltung des AKW-Mühleberg bereits begonnen. Gleichzeitig zeigen sich bereits heute technische, politische sowie gesetzliche, limitierende Faktoren bei den Erneuerbaren. Und bei fast allen inländischen Projekten gilt, dass nur da investiert wird, wo Subventionen die Kosten mildern.
Gleichzeitig wird nun bereits heute – mit dem CO2-Gesetz – die Nachfrage nach Strom forciert, indem eine Elektrifizierung des Gebäudeparks und des Verkehrs erforderlich ist. Die Folgen der weitreichenden staatlichen Massnahmen sind, dass bis ins Jahr 2045 65 Prozent an Stromproduktion zugebaut werden muss – ein Ding der Unmöglichkeit.
Kommt hinzu, dass in Deutschland die letzten AKW 2022 vom Netz gehen, der Kohleausstieg beschleunigt wird und gleichzeitig die notwendigen Nord-Süd-Leitungen für die Windkraft fehlen. In Frankreich bspw. ist der Kraftwerkpark alt und der Ersatz unklar. Somit drohen auch unsere Nachbarn zu Importeuren zu werden. Und trotzdem wird punkto Versorgungssicherheit als «Strategie» offensichtlich noch mehr Abhängigkeit angestrebt, obwohl der Zugang zum Strommarkt mittels Abkommen blockiert ist und vom Ausland durch das Rahmenabkommen bedingt wird.
Unter dem Strich verbleiben Gaskraftwerke als einzige Möglichkeit um die Stromproduktion (insbesondere im Winter) zu erhöhen. Diese wiederum stossen aber CO2 aus, sind nicht rentabel und verursachen bereits heute Widerstand. Somit ist offensichtlich, dass die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 keinesfalls die tatsächlichen Probleme aufgreift und die Zielsetzungen untereinander nicht stimmig sind.
Der Vernehmlassungsvorlage fehlt es also glasklar einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, sie gewichtet die Masseneinwanderung als grösstes Hindernis jeglicher «neuen» und alten Zielerreichung praktisch nicht, sie tangiert etliche Freiheitsrechte – insbesondere die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit – in negativer Weise, sie ist offensichtlich unnötig und ein weiterer Versuch, die direkte Demokratie auszuhöhlen. Schlussendlich sind weitergehende politische Forderungen, wie bezahlbarer Wohnraum oder Gleichstellung, nicht unter dem Begriff «Nachhaltigkeit» im Sinne von Umwelt und Energie zu führen. Diese Stellen sind ersatzlos zu streichen.