Die SVP lehnt die Vorlage in aktueller Form ab. Wie in jedem Bereich, braucht es auch in der Luftfahrt Rechts- und Investitionssicherheit sowie gute Rahmenbedingungen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.
Die SVP lehnt die Vorlage in aktueller Form ab. Wie in jedem Bereich, braucht es auch in der Luftfahrt Rechts- und Investitionssicherheit sowie gute Rahmenbedingungen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Dabei sind die Auswirkungen von Massnahmen stets im Gesamtkontext zu sehen und entsprechend auszugestalten. Leider wird die Revision diesem Ansatz klar nicht gerecht, da viele notwendige Anpassungen nicht aufgenommen wurden, sowie für weitere Themen auf die kommende Verordnung verwiesen wird.
Die Vorlage offenbart damit nicht nur inhaltliche und konzeptionelle Schwächen, sondern ist eine regelrechte Blackbox, was den oben genannten Grundsätzen klar zuwiderläuft.
So sind zentrale Elemente für eine funktionierende und erfolgreiche Luftfahrt wie die Regelung der An- und Abflugverfahren, die Rechte und Voraussetzungen der Konzessionäre oder die aktuellen Fragen in Bezug auf Flugsicherheitsdienstleistungen nur rudimentär im Gesetz vorhanden. Die Klärung dieser Punkte sollen erst in der noch unbekannten Verordnung geregelt werden. Ebenfalls ausgeklammert werden wichtige Themen wie die künftige Finanzierung der Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen sowie generell die künftige Entwicklung der Flugplatzlandschaft Schweiz.
Dies ist umso erstaunlicher, da der Bund aktuell eine weitere Konsultation zum Bericht über die Luftfahrtpolitik Schweiz (LUPO II) durchführt, welcher die Strategie im Bereich Luftfahrt für die kommenden 10 Jahre skizziert. Es wäre hier ohne Probleme möglich gewesen, die Luftfahrtgesetzrevision zu sistieren, um die Ergebnisse der Vernehmlassung zu LUPO II abzuwarten und damit auch die aus Sicht der politischen Entscheidungsträger und der betroffenen Kreise wichtigsten Punkte eindeutig zu erkennen und einzubauen. Ein solches Gesamtpaket wäre sowohl für die betroffene Branche als auch für die Politik auf jeden Fall die sinnvollere Lösung gewesen.
Aufgrund dieser konzeptionellen Schwäche bleibt die Vorlage deshalb ein veritabler Blindflug und ein politischer Schnellschuss mit vielen Unbekannten, welcher weder alle Fakten auf den Tisch bringt, noch die für die Betreiber wichtigsten Punkte überhaupt angeht. Die Teilrevision ist damit einmal mehr eine reine „Pflästerlipolitik“, welche mehr Fragen offen lässt, als Antworten gibt.