Aufhebung Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
Die Kernelemente der Vernehmlassung sind einerseits eine Erhöhung der Bürgschaftslimite auf 1 Million Franken, andererseits die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum infolge der Liquidation des Vollzugsorgans Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen in der Schweiz (GBZ). Die SVP opponiert nicht gegen diese beantragten Änderungen.
Mit der Neuen Regionalpolitik des Bundes wurde die alte Berggebietsförderung abgelöst. Die Aufhebung des BGB ist eine späte Folge davon. Damit wird eine Doppelspurigkeit im staatlich geförderten Bürgschaftswesen beseitigt und der Fokus vollständig auf das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen gelegt.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf bis zu 1 Million Franken erscheint in Anbetracht des Preisanstiegs für Unternehmen oder für die Übernahme von Betriebsliegenschaften und insbesondere für geeignete Nachfolgelösungen als ein mögliches Mittel, um die Übertragung eines Unternehmens oder die Übernahme von Betriebsliegenschaften zu finanzieren. Da bei höheren Limiten jedoch die Risiken für die Bürgschaftsorganisationen steigen, muss ihre Kapitalisierung jederzeit solide bleiben. Der Bund hat das regelmässig zu prüfen und sicherzustellen. Weiter gilt es die Höhe der möglichen Ausfälle mittels diversifizierter Vergabe durch die Bürgschaftsorganisationen zu minimieren.