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Verkehr
Vernehmlassung

Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde

Die Vorlage will einerseits die wichtigsten Inhalte der in Artikel 115a der Signalisationsverordnung noch bis Ende 2024 für rechtsverbindlich erklärten technischen Normen in das Signalisationsrecht des Bundes übernehmen. Anderseits will die Teilrevision insb. die Motion 17.3952 Bühler (SVP) «Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen» umsetzen, indem Kantone und Gemeinden beim ASTRA ein Gesuch um zweisprachige Bezeichnung von Anschlüssen einreichen können. Weiter passt die Teilrevision verschiedene Bestimmungen zu Signalen, Markierungen und Leiteinrichtungen an.

Die SVP stimmt der Umsetzung der Mo. 17.3952 Bühler zu. Mit Blick auf die weiteren, vorgeschlagenen Änderungen in der Signalisationsverordnung ist es aus Sicht der SVP unerlässlich, dass es für ein gutes Funktionieren von Fahrerassistenzsystemen sowie dem eines Tages erfolgenden automatisierten Fahren unerlässlich ist, dass notwendige Signale von den in den Fahrzeugen eingebauten und verwendeten Kamerasystemen, einwandfrei sichtbar, erkennbar, lesbar und interpretierbar sind.

Weiter hat der Bundesrat bei der Revision der Verkehrsregelnverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, die Fälle erweitert, in denen das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlaubt ist. Gleichzeitig hat er eine Ordnungsbusse für das nach wie vor stets unzulässige Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen eingeführt. Die Vorlage will nun neu in der Ordnungsbussenverordnung aufnehmen, dass bei «unzulässigem» Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen ebenfalls eine Ordnungsbusse droht. Die bisherige Bestimmung wurde in Bezug auf das Rechtsvorbeifahren von den Behörden unterschiedlich ausgelegt, was eben gerade eine gespaltene Rechtsauffassung impliziert.

Ausdrücklich untersagt ist Stand heute ausschliesslich das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, weshalb in Begünstigung einer bürgerfreundlichen Gesetzgebung auch ausschliesslich das «Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen» mit einer Ordnungsbusse geahndet werden soll. In diesem Sinne ist die «Präzisierung» bzw. eigentlich die Ausdehnung der Bestimmung in der Ordnungsbussenverordnung zu streichen.

Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde

Die Vorlage will den Kurs über Verkehrskunde modernisiert und dessen Inhalt aktualisieren. Die Verkehrskunde soll neu vor der Prüfung der Basistheorie besucht werden müssen.

Aus Sicht der SVP ist es mit Blick auf die Zukunft wichtig, dass Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme im praktischen Fahrunterricht verständlich vermittelt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 
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