Vernehmlassung

Teilrevision der Tierzuchtverordnung

Die SVP begrüsst die Teilrevision der Tierzuchtrevision grundsätzlich.

Die SVP begrüsst die Teilrevision der Tierzuchtrevision grundsätzlich.

Die SVP erachtet es als richtig, dass neben den anerkannten Zuchtorganisationen in der Schweiz auch andere Organisationen, welche ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Erhaltung von Schweizer Rassen leisten, von Mitteln im Rahmen der Tierzuchtverordnung profitieren können. Eine Begrenzung des Förderbetrags auf 150‘000 Franken pro Jahr für die nicht anerkannten Zuchtorganisationen erachtet die SVP als sinnvoll. Die Deckelung der Förderung durch die anerkannten Zuchtorganisationen auf 750‘000 Franken ist jedoch zu streichen. Nicht ausgeschöpfte Mittel der nicht anerkannten Organisationen sollen weiterhin von den anerkannten Organisationen genutzt werden.

Der Einbezug der Gesundheitsmerkmale in die Leistungsprüfungen und damit die Zuchtwertschätzungen der Rindviehzuchtorganisationen ist sehr wichtig geworden. Die SVP erachtet die Förderung der Gesundheitsprüfungen durch Beiträge gemäss Tierzuchtverordnung daher als nötig und sinnvoll.

Für die Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen der Tierzuchtverordnung schliesst sich die SVP den Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) an.

 
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