Die Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, insbesondere der Polizei, der Bundesanwaltschaft, des Nachrichtendienstes, der Kantone usw. hat die Höhe der Gebühren sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Abgeltung geprüft. Die Arbeitsgruppe hat die Empfehlung abgegeben, dass in Zukunft auch Jahrespauschalen möglich sein sollen. Hierfür müssten jedoch erst einmal die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
Zwischenzeitlich soll das bestehende Finanzierungsmodell auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vereinfacht werden, indem die kleinen Beträge für Auskünfte nicht mehr in Rechnung gestellt werden sollen. Die Auskunftsbegehren, welche gemäss geltender Verordnung 9 CHF kosten, verursachen einen grossen administrativen Aufwand. Die entgehenden Einnahmen werden mit einer Erhöhung der Gebühren bei den Echtzeit- und der rückwirkenden Überwachung kompensiert.
Die SVP stimmt der Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zu. Durch den beabsichtigten Verzicht auf Rechnungen mit tiefen Beträgen sinkt in positiver Art und Weise der administrative Aufwand für alle Beteiligten.