Vernehmlassung

Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Um das revidierte Jagdgesetz umzusetzen, hat der Bundesrat am 1. November 2023 einen ersten Teil des Jagdgesetzes in Kraft gesetzt und die Jagdverordnung per 1. Dezember 2023 mit Bestimmungen zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln konkretisiert. Diese Bestimmungen gelten befristet bis 31. Januar 2025. Mit der vorliegenden Revision der Jagdverordnung setzt der Bundesrat sämtliche geänderten Bestimmungen des revidierten Jagdgesetzes um. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen zum revidierten Jagdgesetz sollen am 1. Februar 2025 definitiv in Kraft treten.

Gemäss Bericht sind in der Schweiz aktuell rund 30 Rudel und 250 Wölfe nachgewiesen. Im Jahr 2023 wurden im Zeitraum von Januar bis Oktober insgesamt 991 Nutztierrisse verzeichnet.

Aus Sicht der SVP stimmt die Stossrichtung, trotzdem muss die Vorlage in wesentlichen Punkten überarbeitet werden: Erstens müssen alle Massnahmen zugunsten einer proaktiven Regulierung auch in tatsächlicher Hinsicht zu einer Begrenzung der Wolfbestände führen. Zweitens sind die Schadschwellen unbedingt zu streichen und mit geeigneten Sofortmassnahmen, wie Verteidigungsabschüssen, eine Wiederholung der Schadenereignisse zu verhindern. Drittens müssen die Herdenschutzmassnahmen weiter gestärkt werden, indem bspw. die Zulassung weiterer Rassen als Herdenschutzhunde ermöglicht wird. Viertens ist die Biberregulation absolut notwendig, weil einhergehend mit der Biberpopulation auch die Schäden an Infrastrukturen und Kulturland ansteigt. Fünftens sind alle regulatorischen Hürden im Bereich Tierschutz bei der Jagd und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu reduzieren. Sechstens ist auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bei Wildtierkorridoren Rücksicht zu nehmen. Unter dem Strich muss der gesetzgeberische Handlungsspielraum in der Vorlage unbedingt voll ausgeschöpft werden.

Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass sich unsere Stellungnahme ganz generell nebst auf Rinderherden auch auf Massnahmen, die den Schutz von Schaf- und Ziegenherden betreffen, bezieht.

Die SVP fordert die Abschaffung der Schadschwellen. Es ist nicht auf ein Eintreten von weiteren Schäden zu warten, sondern sofort zu intervenieren. Weiter ist offensichtlich, dass die Beschränkung des Abschussperimeters auf die unmittelbare Nähe zur Nutztierherde Abschüsse verunmöglicht, da die schadstiftenden Wölfe weiter ziehen und an anderen Orten erneut Schaden anrichten; entsprechend ist Art. 4c Abs. 3 Entwurf abzulehnen.

Aus Sicht der SVP kann nur mit einer proaktiven Regulierung, die zu einer wirksamen Begrenzung der Wolfpopulation führt, die traditionelle Sömmerung und damit die Nutzung der hoch gelegenen Sömmerungsgebiete in Zukunft sichergestellt und erhalten werden. Mit Blick auf die rasant zunehmende Wolfspopulation stellen wir weiter fest, dass sich der Wolf gänzlich ungebremst flächendeckend ausbreitet und deshalb de facto Regulierungsmassnahmen im ganzen Land notwendig werden. Hierzu fehlen leider noch immer überzeugende, geeignete und ganzjährige Konzepte.

Ohne Wenn und Aber ist der gesamte “Mindestbestand an Wolfsrudeln” gegen unten zu korrigieren, nämlich auf insgesamt höchstens 5 für sämtliche Regionen – der Anhang ist entsprechend zu überarbeiten. Weiter sind bereits bei Angriffen auf grosse Nutztiere leichte Verletzungen als Abschussgrund anzuerkennen, weil derartige Angriffe bereits Beweis genug sind, dass die betroffenen Wölfe keine Scheu mehr haben. Mit Blick auf die Wolfspopulation ist zudem sonnenklar, dass weiterhin griffige Instrumente zur Regulierung notwendig sind, da sich der Wolfsbestand in krasser Weise weit vom Mindestbestand befindet. Denn nur eine wirksame Begrenzung kann zu einer tatsächlichen Entlastung für die Landwirtschaft führen. So ist bspw. ein Maximalbestand an Rudeln festzulegen. Zudem muss den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, neben Rudeln auch Einzelwölfe und Wolfspaare unbürokratisch zu regulieren und auf diese Weise, die Rudelbildung und die Ausbreitung des Wolfes frühzeitig zu unterbinden.

Einhergehend mit einer wirksamen Entlastung der Landwirtschaft ist der Abbau der bürokratischen Hürden betreffend die Regulierung der Wolfspopulation. Bspw. ist die Beschränkung moderner Hilfsmittel für die Jagd wie das Verbot von Schalldämpfern und Nachtzielgeräte aufzuheben. Aus Gründen des Tier- und Umweltschutzes sind diese Hilfsmittel zuzulassen. Den Kantonen ist zudem mehr Autonomie einzuräumen beim Vollzug der Schutzmassnahmen. Weiter sind die getöteten, verletzten und vermissten Nutztiere schweizweit zu entschädigen. Hierbei hat die Beweislast bei den Kantonen zu liegen – und nicht bei den betroffenen Landwirten.

Mit der Wolfspräsenz hat die Überwachung der Herdenschutzzäune enorm an Be-deutung gewonnen. Mit regelmässigen Kontrollen in kurzen Abständen muss der lückenlose Schutz der Zäune überprüft werden. Auf weitläufigen Alpen ist aber eine solche häufige Kontrolle ohne Drohneneinsatz nicht möglich, weshalb die Verwendung von unbemannten Luftfahrzeugen in Banngebieten generell zuzulassen ist. Der Abschuss von Wölfen, die Schäden verursachen und damit die Bedingungen für eine Abschussbewilligung erfüllen, ist des Weiteren auch in Jagdbanngebieten umzusetzen.

Abschliessend lässt sich mit Blick auf die stark anwachsende Biberpopulation und den einhergehenden, steigenden Schäden, festhalten, dass auch eine wirksame Biberregulation absolut notwendig ist, weil früher oder später jede geschützte Tierart zur schadenstiftenden Tierart werden kann. Deshalb ist es notwendig, dass künftig auch andere geschützte Arten wie der Biber, der Fischotter, Goldschakal und weitere rechtzeitig und wirksam reguliert werden können. Zusammengefasst ist alles landwirtschaftliche Kulturland vor schädlichen Einwirkungen, wie Überflutung, durch Biber, wirksam zu schützen.

 
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