Die vorliegende «kleine BGG-Revision» betrifft einzelne Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse der Bundesrechtspflege. Es geht dabei hauptsächlich um Präzisierungen, Vereinheitlichungen und die Kodifizierung von Rechtsprechung. Inhaltlich sind untergeordnete Anpassungen der Gerichtsorganisation vorgesehen sowie eine Anpassung von Einzelpunkten des bundesgerichtlichen Verfahrens, ohne aber dieses grundlegend zu ändern. Die Vorlage will jene Punkte der 2018 gescheiterten Reform aufnehmen, welche politisch mehrheitsfähig scheinen.
Aus Sicht der SVP ist die dem Entwurf zugrunde liegende Motivation löblich. Die Stossrichtung mittels Vereinheitlichung und Anpassung der Rechtsprechung sowie die redaktionellen Anpassungen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Die SVP fordert jedoch Ergänzungen – ansonsten lehnt die SVP die Vorlage in der vorliegenden Form einstweilen ab.
Zur «untergeordneten Anpassung» der Gerichtsorganisation sowie zu den «technischen Verbesserungen» wird sich die Partei anlässlich der Detailberatung vertieft äussern. Nachstehend sind vorläufig die für die Zustimmung der Partei wesentlichen Punkte aufgeführt.
Soweit die Vorlage Änderungen vorsieht, die im Reformentwurf 2018 nicht enthalten waren, fehlt die notwendige «kleine Revision» in Bezug auf die Überadministration und die Überdehnung der Beschwerdelegitimation im Bau- und Planungsrecht. Sowohl betroffene Private als auch Planungsbehörden und die Lehre kritisieren, dass Planungen und Bauten mit Rügen, die nichts mit den konkreten Interessen der Beschwerdeführer zu tun haben, regelmässig verhindert werden sollen. So werden z.B. Projekte, die von der Stimmbevölkerung klar angenommen wurden, ebenso verhindert wie unterhaltungsbedingte Infrastrukturprojekte oder einfache Neu- und Umbauten zugunsten des Wohnungsangebots. Im Ergebnis stehen der volkswirtschaftliche Schaden, die Kostenfolgen für Steuerzahler und Beschwerdegegner, die Verzögerung von Bauvorhaben und generell die den (Umwelt-)Zielen des Bundes zuwiderlaufenden Beschwerden in einem krassen Missverhältnis zum – grundsätzlich unbestrittenen und legitimen – Anspruch auf rechtliches Gehör.
Die SVP fordert deshalb eine Vorlage, welche diese drängenden Probleme von höchster volkswirtschaftlicher und politischer Bedeutung angeht. Im Vordergrund steht dabei unter anderem die Einschränkung der Beschwerdelegitimation – und damit de facto die Kodifizierung der alten Rechtsprechung vor der Praxisänderung des Bundesgerichts. Das Anliegen ist mit der «kleinen BGG-Revision» absolut vereinbar.
Im Rahmen der Revision ist auch dem politischen Aktivismus und der inflationären Verbreitung entsprechender Medienmitteilungen durch die Bundesgerichte Einhalt zu gebieten. Dies hat zumindest durch die Verankerung einer Zielnorm mit programmatischem Charakter zu erfolgen. Nur ein Beispiel: «Es sei wie immer im Leben, sagte ein Richter schulmeisterlich: Handlungen hätten zuweilen halt Konsequenzen. Diese moralische Grundhaltung erinnerte an andere zweifelhafte Gerichtsurteile aus der jüngsten Vergangenheit. Etwa jenes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den «Klimaseniorinnen» oder jenes eines Zürcher Bezirksrichters, der angab, angeklagte Klimaaktivisten konsequent freizusprechen (Das Urteil des Bundesgerichts im Fall […] ist übergriffig. Was Wählertäuschung ist, entscheiden in der Schweiz immer noch die Wähler, NZZ vom 25. Mai 2025)».
Aus Sicht der SVP hat politischer Aktivismus jeglicher Art im Gerichtssaal nichts zu suchen, sei es in den inflationär verschickten politischen und aktivistischen Medienmitteilungen des Bundesgerichts oder darüber hinaus in den Vernehmlassungsantworten der Gerichte zu allen beliebigen Themen.
Entgegen der Meinung der SVP wurde die Anzahl Bundesrichterinnen und Bundesrichter von 38 auf 40 erhöht mit der Zusage der damaligen Verwaltungskommission des Bundesgerichts, die Materien zwischen Lausanne und Luzern und zwischen den Abteilungen so zu verteilen, dass effizienter gearbeitet werden kann, die Pendenzen der strafrechtlichen Abteilung (neu 2 strafrechtliche Abteilungen) rasch abgebaut werden und die Anzahl erledigte Fälle pro Jahr signifikant erhöht wird. Nichts von dem ist eingetroffen. Die Gründe dafür sind bekannt: Allgemeine Widerstände und der mangelnde Wille einzelner Abteilungen, im Sinne des Gesamtgerichts untereinander auszuhelfen und zusammenzuarbeiten. Wie bei der Schaffung der Berufungskammer am Bundesstrafgericht wurde das Parlament einmal mehr angelogen und es wurden falsche Zahlen präsentiert. Die SVP erwartet im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, dass die neue Verwaltungskommission die angesprochenen Missstände rasch beseitigt. Der neue Bundesgerichtspräsident und der neue Bundesgerichtsvizepräsident haben vor ihrer Wahl im letzten Jahr bei der Anhörung mehrmals betont, dass sie die «Herausforderungen» schnell und effizient angehen werden (ihre Worte).
Die SVP erwartet nun Taten vor der Umsetzung der Teilrevision.