Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)

Die SVP lehnt eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips unter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Bedingungen klar ab. Die Gegenseitigkeit ist für uns eine unerlässliche Vorbedingung…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips unter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Bedingungen klar ab. Die Gegenseitigkeit ist für uns eine unerlässliche Vorbedingung für diesen weiteren Liberalisierungsschritt im gegenseitigen Handel. Auf eine einseitige Marktöffnung ist hingegen auf jeden Fall zu verzichten.

Im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer (Export-) Wirtschaft unterstützt die SVP grundsätzlich zwar die gegenseitige Beseitigung von Handelsbarrieren zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Handelsliberalisierungen müssen aber auf gegenseitiger Grundlage erfolgen.

Indem die Schweiz in den Bilateralen Verträgen mit der EU die gegenseitige Anerkennung für wichtige Produktegruppen ausdrücklich vereinbart und ihr Recht autonom angepasst hat, wurden bereits zahlreiche Barrieren beseitigt. Eine allfällige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips muss vor diesem Hintergrund aber unbedingt wie in der EU heute üblich gegenseitig wirken. Ein entsprechender erleichterter Zugang für europäische Firmen auf den schweizerischen Markt ist im nationalen Interesse deshalb nur für eine gleichwertige Gegenleistung zu vergeben. Zudem sprechen wir uns auch klar gegen eine im Zusammenhang mit der einseitigen Einführung von Cassis-de-Dijon neu in der Schweiz direkt gültige, europäische Rechtsprechung aus. Dies wäre rechtsstaatlich bedenklich und steht für ein unabhängiges und neutrales Land wie die Schweiz ausser Diskussion.

Insgesamt würde eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wohl einem massiven Verlust an Verhandlungsmacht im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen mit der EU gleichkommen. Dies ist kurzsichtig und mit dem sicherlich für unsere Wirtschaft eher überschätzten Nutzen einer einseitigen Einführung nicht zu rechtfertigen.

Weiter würden inländische Produzenten durch die Vorlage klar benachteiligt. Es kann nicht nur darum gehen, Produktepreise in der Schweiz zu senken, sondern angestrebt werden muss auch die Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land. Gemäss Vorlage könnten inländische Produzenten zwar auch für den Schweizer Markt nach den eventuell niedrigeren Vorgaben eines Exportlandes produzieren. Dies jedoch nur, wenn sie eben auch Produkte exportieren, was de facto zu einer Diskriminierung von auf den inländischen Markt ausgerichteten Unternehmen führt und ihnen kürzere Spiesse gibt gegenüber der exportierenden Konkurrenz. Diese Situation wird noch verschärft wenn man bedenkt, dass diese Unternehmen dann plötzlich auch zwei verschiedene Produktezulassungen benötigen mit entsprechenden Zusatzkosten.

Den einseitigen Marktzutritt will der Bundesrat aber auch Staaten, mit denen die Schweiz eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen abgeschlossen hat, gewähren. Betroffen davon sind insbesondere die USA, Kanada, Japan und Australien. So könnte dann etwa Fleisch, das in den USA unter Hormoneinsatz produziert wurde oder Lebensmittel mit gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) aus der EU ohne Deklaration in die Schweiz eingeführt werden. Dies ist sicher nicht im Interesse der Konsumenten.

Daneben erachten wir auch den allgemein zu erwartenden bürokratischen Aufwand bezüglich Produktezulassung im EU-Raum für ein durchschnittliches KMU als nicht vertretbar. Die Beweislast für den Nachweis einer Zulassung in der EU als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Cassis-de-Dijon-Prinzips müsste deshalb voll bei der Behörde liegen und vom Verkäufer sind keine speziellen Nachweise zu verlangen.

Insgesamt zeigen diese grundsätzlichen Überlegungen, dass der Abbau der technischen Handelshemmnisse unter einseitiger Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gemäss Vernehmlassungsvorlage keinen Sinn macht. Die SVP weist deshalb die vorliegende Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse insgesamt zurück und fordert den Bundesrat auf, eine gegenseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips allenfalls auf bilateraler Ebene auszuhandeln.

 
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