Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe

Die SVP unterstützt die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der Wehrpflichtersatzabgabe.

Die von Ihnen gestellten Fragen beantworten wir wie folgt:

  1. Befürworten Sie die vorgeschlagene Einführung einer einmaligen Abschluss-WPE für Militär- und Zivildienstleistende, welche die Gesamtdienstleistungspflicht um mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage nicht erfüllt haben?

Die Einführung einer einmaligen Abschluss-WPE erhöht den Anreiz, Dienst zu leisten anstatt WPE zu zahlen und wird von der SVP deshalb klar befürwortet.

  1. Befürworten Sie, dass die Höhe der Mindestabgabe unverändert bei Fr. 400.– belassen wird oder erachten Sie eine Anhebung auf Fr. 1‘000.– als angebracht?

Die SVP spricht sich für eine Erhöhung der Mindestabgabe auf 1 000 Franken aus.

  1. Befürworten Sie, dass die Höhe des Ansatzes von 3% des Reineinkommens beibehalten wird oder erachten Sie eine Erhöhung auf 4% als angebracht?

Der Ansatz von aktuell drei Prozent des Reineinkommens kann erhöht werden. Für die SVP ist die Erhöhung der Mindestabgabe auf 1 000 Franken jedoch prioritär.

  1. Befürworten Sie, dass bezüglich der Schriftensperre bei Nichtbezahlung oder fehlender Sicherstellung von geschuldeten Wehrpflichtersatzabgaben (Art. 35 Abs. 1 WPIG) nicht nur ein Antrag für die Erneuerung eines Passes oder einer ID nicht bewilligt wird, sondern auch die gültigen Schriften eingezogen werden, bis die offenen Ersatzabgaben bezahlt sind?

Die Neuregelung mit einer Schriftensperrung ermöglicht den zuständigen Behörden eine schnellere Eintreibung der geschuldeten Ersatzabgaben. Mit dieser Anpassung wird die Arbeit der Wehrpflichtersatzverwaltungen erleichtert.

 
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