Die Revision ist vollumfänglich abzulehnen. Der Kündigungsschutz ist in der Schweiz gut ausgebaut und bedarf keiner weiteren Verschärfung. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt der Grundsatz der…
Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung)
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die Revision ist vollumfänglich abzulehnen. Der Kündigungsschutz ist in der Schweiz gut ausgebaut und bedarf keiner weiteren Verschärfung. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt der Grundsatz der Privatautonomie, wonach diese einseitig aufgekündigt werden können. Dieser Grundsatz wurde im Arbeitsrecht aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes bereits erheblich aufgeweicht. Angesichts der Tatsache, dass eine Kündigung heutzutage schnell als missbräuchlich bzw. ungerechtfertigt taxiert wird, ist eine Erhöhung der Entschädigung auf 12 Monatslöhne nicht sachgerecht, zumal sie so punitiven Charakter annehmen und Zivil- und Strafrecht unzulässig vermischen würde. Ebenso ist der vorgesehene Ausschluss der wirtschaftlich motivierten Kündigung von Angestellten, welche in Gewerkschaften etc. tätig sind, abzulehnen. Ein Arbeitnehmer soll bei Kündigungen nicht deshalb besser gestellt werden, weil er in einem Arbeitnehmerverband aktiv ist.