Die SVP hat bereits die Schaffung des Transplantationsgesetzes grundsätzlich positiv beurteilt. Ebenso befürwortet sie die Optimierung der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich Rechtssicherheit…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP hat bereits die Schaffung des Transplantationsgesetzes grundsätzlich positiv beurteilt. Ebenso befürwortet sie die Optimierung der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich Rechtssicherheit, Klarheit und Praxisorientierung. Obwohl dies auch mit der vorliegenden Teilrevision beinahe gelungen wäre, können wir dieser nicht vollumfänglich zustimmen, da sie die Gefahr birgt, dass sich gegenüber dem status quo die Situation für die potentiellen Organempfänger mit Wohnsitz in der Schweiz verschlechtert. Die SVP empfiehlt, die Änderung bei den Artikeln 17 und 21 zu unterlassen. Die übrigen Änderungen sind zu begrüssen.
Mit der Einführung des neuen Absatzes 2bis in Artikel 17 werden bestimmte Personengruppen, die im Ausland leben, neu den Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleichgestellt. Faktisch bedeutet dies, dass für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit ein Organ zu erhalten sinkt. Weder die im Bericht erwähnte geringe Zahl zusätzlicher Personen auf der Warteliste noch die verschiedenen Abkommen mit welchen die Schweiz ihr Landesrecht an fremde Rechte koppelt, rechtfertigen aus Sicht der SVP diese Anpassung. Die ebenfalls erwähnte Gefahr eines unerwünschten Transplantationstourismus ist nach wie vor nicht eliminiert.
Den übrigen Anpassungen des Gesetzes kann die SVP zustimmen, wobei sie die Sorge gewisser Kreise über die mögliche Gefahr einer allzu technokratischen und empfängerorientierten Behandlung potentieller Organspender in Ansätzen nachvollziehen kann. Der Mangel an verfügbaren Organen erzeugt weiterhin einen gewissen Druck, möglichst keine potentielle Spende zu „verpassen“, bzw. die Organe potentieller Spender durch medizinische Massnahmen um jeden Preis zu erhalten. Bezüglich der Anpassungen von Artikel 10 (Vorbereitende medizinische Massnahmen) erwarten wir deshalb eine sensible Umsetzung in der Praxis und begrüssen die Ankündigung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), hier mit einer Anpassung ihrer Richtlinien Unterstützung zu bieten. Dabei soll auch ethischen und die Menschenwürde betreffenden Überlegungen zentrale Bedeutung beigemessen werden.
Die SVP empfiehlt zusammenfassend, auf die Änderungen in den Artikeln 17 (Nichtdiskriminierung) und 21 (Warteliste) zu verzichten und damit die Lage der wartenden Empfänger mit Wohnsitz in der Schweiz unverändert zu belassen, d.h. nicht zu verschlechtern. Alle übrigen Anpassungen der Teilrevision, namentlich die Regelung des Zeitpunktes der Anfrage der Angehörigen im Hinblick auf eine Organentnahme, die Bestimmungen über die vorbereitenden medizinischen Massnahmen (Erhaltung von Organen) sowie die Sicherung und Finanzierung der Nachbetreuung von Lebendspendern sind zu unterstützen.