Die SVP lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Zustimmen können wir der im vom Parlament verabschiedeten Kernenergiegesetz (KHG) und in den internationalen Abkommen statuierten…
Die SVP lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Zustimmen können wir der im vom Parlament verabschiedeten Kernenergiegesetz (KHG) und in den internationalen Abkommen statuierten Gesamtdeckungssumme wie auch der generellen Anwendung der Verfahren in diesem Bereich.
Klar abgelehnt werden von uns hingegen die zusätzlichen Bestimmungen in der Verordnung hinsichtlich Transporte von Kernmaterialien. Hier weicht die Verordnung aus nicht nachvollziehbaren Gründen und im Widerspruch zu den internationalen Standards wie auch zum Gesetz selbst ab. Damit wird ein schweizerischer Sonderweg geschaffen, welcher zu massiv höheren Kosten bei den Eigentümern der Kernanlagen führt.
Neben der geplanten Änderung beim Transport von bestrahlten Kernmaterialien, welche nicht mehr als Gefahrguttransporte geführt werden können, ist dabei insbesondere auf die postulierte Forderung einer separaten Versicherung von Transporten generell hinzuweisen. Diese Vorschläge stehen diametral dem Haftungskonzept des Pariser Übereinkommens und dem KHG selbst entgegen, welche eine feste Deckungssumme für sämtliche Nuklearschäden, unabhängig von Ursache oder Ereignis vorsieht. Die Vorschläge einer separaten Haftungsnorm für Transporte wie auch die Verschärfung bei den Transporten bezüglich Materialen mit geringer Radioaktivität und Gefährdungspotential sind dem-entsprechend abzulehnen und im Entwurf zu korrigieren.