Die Stauanlagenverordnung enthält die sicherheitstechnischen Vorschriften für den Bau, die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Überwachung und die Notfallplanung von Stauanlagen. Mit der vorliegenden Revision wolle man die Verordnung dem neuesten Stand der Technik und der Praxis anpassen. Die Änderungen betreffen insbesondere:
– die Aufnahme und Präzisierung des Elementes der konstruktiven Sicherheit, nebst den bereits bestehenden Elementen der Überwachung und des Notfallkonzeptes;
– die Festlegung der Anforderungen für die Sicherheit vor Risiken ausgehend von Schwall und Sunk sowie Triebwasserwegen bei Stauanlagen an Grenzgewässern.
Aus Sicht der SVP ist mit Blick auf die erste wesentliche Änderung die Verschiebung zwischen Richtlinie zur Verordnung sinnvoll. Aus der Vorlage zu streichen ist jedoch die zweite, wesentliche Anpassung: Die Festlegung von sicherheitstechnischen Anforderungen an Grenzgewässern, welche aus Schwall / Sunk oder durch Schäden an Triebwasserwegen entstehen können, erachtet die SVP als überflüssig. Das Gefährdungspotenzial ist massiv geringer und kann nicht mit dem Bruch eines Absperrbauwerks verglichen werden. Es ist zudem offensichtlich, dass hierzu weder die Kompetenzen bei der Aufsichtsbehörde vorhanden sind, noch der im Bericht ausgewiesene Stellenaufbau in der Verwaltung gerechtfertigt ist.
Wer wissen will, wie das Rezept zum grenzenlosen Schuldenmachen aussieht, braucht nur einen Blick in die Inflationsunion zu werfen. Alle Grundsätze einer stabilen Währung wurden über Bord gekippt. Und just auf diesen Moment hin soll mit der vorgeschlagenen Verordnungsanpassung die Erhöhung der privaten Versicherungsdeckung (Grundbetrag) von 1000 Mio. CHF auf neu 1200 Mio. Euro verankert werden. Mag sein, dass die Branchenverbände mit einer im Umfang höheren Beitragspflicht im Grundsatz einverstanden sind. In Anbetracht der sich rasch ändernden Situation auf dem Versicherungsmarkt aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage ist es aber sehr schwierig, schon nur planbeständige Aussagen über die künftige Entwicklung der inflationären Eurowährung zu machen.
Aus Sicht der SVP ist eine Formulierung zu wählen, welche dem Kernenergiehaftpflichtgesetz und der Praxis des internationalen Versicherungsmarktes gerecht wird, jedoch die Beiträge weiterhin in heimischen Schweizer Franken auf Verordnungsstufe festlegt. Offensichtlich würde dies in Zukunft auch den Revisionsbedarf, d. h. die Festlegung neuer volatiler «Euro-Beträge», mindern – der Wechselkurs verursacht bereits heute Kopfzerbrechen.