Die SVP anerkennt den Handlungsbedarf, das schweizerische Baupro-duktegesetz wie auch die schweizerische Bauprodukteverordnung zu revidieren. Ausdrücklich begrüsst wird der Umstand, dass Vertreter…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP anerkennt den Handlungsbedarf, das schweizerische Baupro-duktegesetz wie auch die schweizerische Bauprodukteverordnung zu revidieren. Ausdrücklich begrüsst wird der Umstand, dass Vertreter der betroffenen Branche aktiv an der Ausarbeitung der unterbreiteten Revisionen beteiligt waren und deren Anliegen Rechnung getragen wurde. Die SVP unterstützt die geplante Totalrevision des Bauproduktegesetzes und der Bauprodukteverordnung. Bezüglich der vorgeschlagenen Varianten geniesst Variante I den Support der SVP, während Variante II klar abgelehnt wird.
Die vorgeschlagene Totalrevision gewährleistet, dass durch gegenseitige Aner-kennung der Konformitätsbewertungen der Handel mit Bauprodukten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auch in Zukunft reibungslos abgewickelt werden kann, was von beidseitigem Interesse ist. Immerhin belief sich der Export von Bauprodukten aus der Schweiz im Jahr 2011 auf 1,3 Milliarden CHF, während gleichzeitig Bauprodukte im Umfang von 4,6 Milliarden CHF importiert wurden.
Ein Verzicht auf die vorgeschlagene Revision hätte aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips einseitige negative Konsequenzen zulasten der Schweiz zur Folge, was es zu vermeiden gilt.
Bezüglich der zwei unterbreiteten Varianten zu Art. 1 Abs. 4 sprechen wir uns ganz klar für die Variante I aus, bei gleichzeitiger Ablehnung der Variante II.
Variante I, welche festhält, dass das Bundesgesetz über Produktesicherheit im Zusammenhang mit Bauprodukten nicht anwendbar ist, scheint uns die klar überzeugendere Version.
Die Anpassung des Bauproduktegesetzes und der Bauprodukteverord-nung ist notwendig, um den bedeutenden Wirtschaftssektor nicht zu gefährden und keine neuen Handelshemmnisse zu schaffen. Gleichzeitig zielt die Revision darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, die Verfahren zu vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, Ansinnen, welche von der SVP unterstützt werden.
Die SVP begrüsst den unterbreiteten Vorschlag (Variante I) und unter-stützt die geplante Revision.