Vernehmlassung

Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten

Aus Sicht der SVP kann der Vorlage zugestimmt werden. Aufgrund der veränderten Gefährdungslage stehen heute für die Schweiz betreffend Kulturgüterschutz nicht bewaffnete Konflikte im Vordergrund…

Aus Sicht der SVP kann der Vorlage zugestimmt werden. Aufgrund der veränderten Gefährdungslage stehen heute für die Schweiz betreffend Kulturgüterschutz nicht bewaffnete Konflikte im Vordergrund, sondern Katastrophen und Notlagen. Eine Totalrevision ist angezeigt.

 

Die vorliegende Totalrevision hat verschiedene Ziele. Einerseits will sie den bestehenden Geltungsbereich des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) auf wirksame Präventions- und Schadensbewältigungsmassnahmen im Zusammenhang mit Katastrophen und Notlagen erweitern und in diesem Sinne den Titel des Gesetzes um die Bezeichnung „Katastrophen und in Notlagen“ ergänzen. Andererseits will sie die in verschiedenen Bundesgesetzen (u.a. Bundesverfassung [BV] und Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz [BZG]) erfolgten Änderungen umsetzen. Schliesslich trägt sie dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz am 9. Juli 2004 das Zweite Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ratifiziert hat und für die Schweiz am 9. Oktober 2004 in Kraft getreten ist.

 

Das geltende Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) stammt aus dem Jahre 1966. Der Titel des Erlasses lässt erahnen, dass damals bewaffnete Konflikte im Vordergrund standen, wogegen heute Katastrophen und Notlagen als Gefahren zentral sind.

 

Für den Schutz von Kulturgütern im Rahmen von Schadensereignissen, welche sich zu Friedenszeiten ereignen, gibt es auf internationaler Ebene keine spezifischen für die Schweiz verbindlichen Regelungen. Es liegt somit an ihr, hierfür rechtliche Grundlagen zu schaffen. Die vorgeschlagene Revision sieht insbesondere Regelungen zur Kennzeichnung von Kulturgütern in Friedenszeiten vor, sowie zur Ausbildung von Personal von kulturellen Institutionen von nationaler Bedeutung und zur Zusammenarbeit aller involvierten Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und zu vorbereitenden Massnahmen, welche die Auswirkungen von Katastrophen und Notlagen vermindern können. Die Totalrevision geht damit in die richtige Richtung; ihr kann zugestimmt werden.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden