Vernehmlassung

Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherber-gungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die Massnahmen in der Tourismusförderung sind grundsätzlich auf langfristigen Wettbewerbsausbau auszurichten. Dabei ist die staatliche Abhängigkeit der Tourismusbranche zu verringern. Neu einzuführende à-fonds-perdu Beiträge sind aufgrund des desolaten Zustands des Bundeshaushalts abzulehnen.

Die Revisionsvorlage hat zum Ziel die Bundesförderung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zu optimieren. Dabei soll die Investitionsförderung insbesondere mit Fokus Strukturwandel sowie nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Gleichzeitig soll der Investitionsbegriff flexibilisiert werden sowie die Beherbergungswirtschaft neu auch in den städtischen Gebieten gefördert werden.

Falscher Anreize für gleich leere Betten

Zwischen 2005 und 2024 ist die Nettobettenauslastung der Schweizer Beherbergungsbetriebe grundsätzlich stabil geblieben, Die Nettobettenauslastung pendelte in diesen fast 20 Jahren zwischen 39.7% und 45.5%. Ausnahmen bilden die Corona-Jahre 2020 und 2021.1 Während der gleichen Zeitdauer haben die Beher-bergungsbetriebe ihre Bettenkapazität um 30’000 erhöht, was mehr als 12 Prozent der Kapazität darstellt. In anderen Worten, das Angebot wurde massiv ausgebaut und die Steuerzahler sollen für, trotz offensichtlich nicht gestiegener Nachfrage an Betten, Massnahmen zur Belebung der Investitionstätigkeit der Betriebe geradestehen. Es braucht dringend mehr Wettbewerb und eine Anpassung des Angebots, damit die Beherbergungsindustrie nicht länger am Tropf der Steuerzahler hängt.

¹ Im Jahr 2020 belief sich die Nettobettenauslastung auf 30.4% und im Jahr 2021 auf 34.9%. (Siehe BFS: Hotellerie: Angebot und Nachfrage der geöffneten Betriebe im Überblick)

Keine à-fonds-perdu Beiträge zu Lasten des desolaten Bundeshaushalts

Die Umsetzung der Motion 19.3224 («Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum») würde zu einer Mehrbelastung des so-wieso arg gebeutelten Bundeshaushalts in der Höhe von 195 Millionen Franken führen. Gleichzeitig müsste der mittelfristige Bedarf für eine Aufstockung des SGH durch den Bund befriedigt werden.2 Bereits heute verfügt der SGH über ein zins-freies Darlehen des Bundes in Höhe von fast 250 Millionen Franken und Reserven von fast 30 Millionen Franken. Die durchschnittliche Darlehensvergabe durch den SGH beträgt etwa 0.8 Millionen Franken pro Betrieb, was zu einer dauerhaften staatlichen Abhängigkeit dieser Betriebe führt. Dies könnte eine Erklärung für die steigende Bettenzahl sein, welche wiederum eine Spirale der Abhängigkeit der betroffenen Betriebe beflügelt.

Gegen die Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen der SGH oder den Ausbau des Wissenstransfers kann hingegeben nichts eingewendet werden.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab.

² Erläuternder Bericht, Seite 3

 
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