Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen

Mit der geplanten Neuregelung sollen mehr Gentests zugelassen, aber auch gleichzeitig reguliert werden.

Mit der geplanten Neuregelung sollen mehr Gentests zugelassen, aber auch gleichzeitig reguliert werden. Im Grundsatz stellt die Unterscheidung in verschiedene Arten von Gentests mit dazugehöriger unterschiedlicher Regulierungsdichte eine massvolle Gesetzgebung sicher. In den wesentlichen Bereichen Humanmedizin, Zivilverfahren, Arbeits- und Versicherungsverhältnisse gibt es keine wesentlichen Änderungen und Neuerungen. Für besonders schützenswerte Personendaten im Bereich der Privatsphäre gelten strenge Bestimmungen. Strenge Vorschriften gelten indessen auch für Föten und Embryonen. Die leichten Verschärfungen in diesen Bereichen werden von der SVP befürwortet. Grundsätzlich müsste aber neben der Geschlechterselektion auch eine Abtreibung aufgrund einer Behinderung verhindert werden.

Die SVP unterstützt daher die Stossrichtung der Gesetzesrevision. Weitere Kompetenzen und Finanzen zur Information der Bevölkerung werden aber abgelehnt. Der mündige Bürger braucht keine weiteren Umerziehungskampagnen des BAG.

 
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