Die SVP begrüsst es im Grundsatz, dass die im Verwaltungsstrafrecht und im Verwaltungsstrafverfahren bewährten Grundsätze unangetastet bleiben. Insbesondere unterstützen wir die Bestrebungen, welche auf eine Effizienzsteigerung abzielen, so insb. die kohärente Regelung der Zwangsmassnahmen sowie die nachvollziehbare Annäherung an die Strafprozessordnung.
Die vorliegende Revision geht zurück auf die Motion Caroni 14.4122 «Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht», welche die SVP-Fraktion unterstützte. Das Bundes-gesetz vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht kommt zur Anwendung, wenn eine Verwaltungseinheit Straftaten verfolgen und beurteilen muss. Es ist am 1. Januar 1975 in Kraft getreten. Seither hat es nur 21 punktuelle Änderungen er-fahren, wurde aber nie totalrevidiert. Es wurde insbesondere auch von der 2007 verabschiedeten Vereinheitlichung des Strafprozessrechts ausgenommen, weil sein Einbezug zu viel Zeit in Anspruch genommen hätte. Das Verwaltungsstrafrecht gehört vollumfänglich zum Strafrecht. Die im ordentlichen Strafrecht anwendbaren Grundsätze müssen damit auch im Verwaltungsstrafrecht gelten, was Gegenstand der vorliegenden Revision ist.