Die SVP steht der vorgesehenen Kompetenzdelegation an den Bundesrat kritisch gegenüber.
Sie kann sich mit der beantragten Neuregelung aber einverstanden erklären, unter der Bedingung, dass die Inhalte der verfassungsunmittelbaren Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung unverändert in eine reguläre Verordnung überführt werden. Insbesondere sollen keine weiteren Voraussetzungen hinzugefügt werden, bei deren Erfüllung eine Ausfuhrbewilligung verweigert werden kann.