Vernehmlassung

Übernahme der Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage abzulehnen. Die angestrebten Ziele -Bekämpfung der illegalen Einwanderung, weniger Todesfälle auf hoher See und weniger grenzüberschreitende Kriminalität – können mit EUROSUR nicht erreicht werden.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage abzulehnen. Die angestrebten Ziele -Bekämpfung der illegalen Einwanderung, weniger Todesfälle auf hoher See und weniger grenzüberschreitende Kriminalität – können mit EUROSUR nicht erreicht werden. Schliesslich muss die Schweiz damit rechnen, dass über die Schiene FRONTEX Mehrkosten in unbekannter Höhe auf sie zukommen werden.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Abkommens mit der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (Schengen-Assoziierungsabkommen, SR 0.362.31) verpflichtet, alle Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Sollte die Schweiz dem nicht nachkommen, würde das Schengen-Assoziierungsabkommen gemäss Art. 7 Ziff. 4 als beendet angesehen werden. Unter diesen Umständen verkommt die vorliegende Vernehmlassungsvorlage zur Farce. Was immer hier auch ausgeführt wird, was gegen die Übernahme und Umsetzung der vorliegenden EU-Verordnung sprechen könnte, wird kein Gehör finden. Bereits 151 Weiterentwicklungen wurden von der Schweiz tel quel übernommen und weitere werden zweifelsohne folgen. Aus Sicht der SVP ist es eines Rechtsstaates nicht würdig, einen völkerrechtlichen Vertrag abzuschliessen, in dem vereinbart wird, dass ein Vertragspartner dem anderen einseitig Weiterentwicklungen aufoktroyiert. Die Vorlage ist bereits aus diesen Überlegungen abzulehnen. Dies zeigt aber auch die Absurdität einer dynami-schen Rechtsübernahme, wie sie vom Bundesrat im Rahmen eines institutionel-len Abkommen umfassend eingeführt werden soll.

Die European-Border-Surveillance-System-Verordnung (EUROSUR-Verordnung) ist eine Schengen-Weiterentwicklung im Bereich der Aussengrenzüberwachung und Teil des bereits von der Schweiz übernommenen Schengen-Besitzstands. Die Verordnung errichtet ein System für den gemeinsamen Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX). Ziel der EUROSUR-Verordnung ist, die Reaktionsfähigkeit der Schengen-Staaten an den Aussengrenzen des Schengen-Raums zu erhöhen, indem in Echtzeit über das europäische Kommunikationsnetzwerk ein Datenaustausch erfolgt. Dadurch soll es zu weniger illegaler Einwanderung in den Schengen-Raum kommen, Todesopfer auf hoher See vermieden und grenzüberschreitende Kriminalität eingedämmt werden.

Mit der Übernahme der EUROSUR-Verordnung müsste die Schweiz ein nationales Koordinierungszentrum schaffen und dieses an das EUROSUR-Netzwerk anbinden. Es ist vorgesehen, dass das Grenzwachtkorps ein solches Zentrum betreiben soll. Wie der Name „Border-Surveillance" verrät, betrifft die EUROSUR-Verordnung die Überwachung der Land- und Seeaussengrenzen des Schengen-Raums. Da die Schweiz keine solche Aussengrenze hat, ist sie nicht verpflichtet, Daten auf der Grundlage der EUROSUR-Verordnung an FRONTEX zu liefern und nationale Lagebilder zu erstellen. Die Schweiz würde somit ausschliesslich Daten erhalten und ist nicht verpflichtet, die Zusammenarbeit mit der für die Aussengrenzen zuständigen Behörden zu gewährleisten. Dem nationalen Koordinierungszentrum der Schweiz kommt somit lediglich eine beobachtende Rolle zu. Die Schweiz würde somit ohne einen wesentlichen Mehrwert zu erhalten, in ein Netz mit sensitiven Daten einbezogen mit allen heute bekannten und unbekannten Risikofaktoren.

„EUROSUR" wird unter dem Titel „Rettung von Menschenleben" verbreitet. In Tat und Wahrheit geht es jedoch nicht um die Rettung schiffbrüchiger Flüchtlinge. Vielmehr sollen mittels Drohnen, Aufklärungsgeräten, Offshore-Sensoren und Satellitensuchsystemen „problematische Menschenströme" geortet werden. Die Ortung von Flüchtlingen ist jedoch in den seltensten Fällen das Problem, vielmehr sind deshalb viele Todesopfer zu beklagen, weil die Rettung nicht in Gang kam.

Die Kosten für Installation und Betrieb veranschlagt die EU mit 244 Millionen Euro. Gemäss einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung ist diese Zahl unrealistisch. Das Institut rechnet mit 874 Millionen Euro. Die Schweiz rechnet mit zwar „nur" mit einmaligen Kosten von 211‘000 Franken im Jahr 2014 die über das ordentliche IKT-Budget der Eidgenössischen Zollverwaltung getragen werden, es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich die Schweiz später an allfälligen Mehrkosten beteiligen muss, allenfalls über die Mitgliedschaft FRONTEX.

 
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