Die SVP kann die vorgeschlagenen Genehmigungen sowie die Umsetzung der beiden EU-Verordnungen bedingt unterstützen. Die konsequente Erfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen führt zu einer besseren Kontrolle und Nachvollziehbarkeit der Aufenthalte im Schengenraum. Insbesondere illegale Aufenthalte können somit systematischer angegangen und sanktioniert werden. Jedoch bedauert die SVP ausdrücklich, dass Strafverfolgungsbehörden nur bei terroristischen sowie schweren Straftaten Zugriff auf das System erhalten sollen und Asylbehörden gar komplett ausgeschlossen werden.
Die SVP wertet die Einführung von EES grundsätzlich positiv, da die Stempelung von Reisepässen in vielerlei Hinsicht kein zeitgemässes Mittel mehr darstellt für eine wirksame Kontrolle der Ein- und Ausreisebewegungen an den Schengen-Aussengrenzen. Jedoch können Stempel bei Personenkontrollen durch mobile Kontrollorgane ohne eigenen Zugang zum EES wichtige erste Anhaltspunkte über die Rechtmässigkeit des Aufenthalts geben. Hier wird sich der Wegfall der Stempelflicht negativ auswirken. Ähnlich negativ verhält es sich in Bezug auf Strafverfolgungsbehörden. Diesen wird nur Zugriff auf EES gewährt, sofern es sich um terroristische oder schwere Straftaten handelt. Für die Aufdeckung übriger Straftaten fällt die Auswertung der Reisebewegungen anhand der Stempel in den Reisedokumenten dahin.
Der Vorteil zur Abwehr von Terrorismus wird aus Sicht der SVP zudem nur marginal ausfallen. Dies, weil die jüngsten Terroranschläge in Europa von Staatsbürgern der Schengen-Mitgliedstaaten begangen wurden, bzw. von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder Personen mit Ausweisungsbescheid, die sich bereits im Schengenraum aufhielten und dessen Reisefreiheit bewusst missbrauchten. Innerhalb des Schengenraumes sind trotzdem weiterhin keine systematischen Kontrollen vorgesehen. Aus Sicht der SVP stellt dies ein eklatantes Sicherheitsrisiko dar, insbesondere da auch Kriminaltouristen zu einem grossen Teil aus Staaten stammen, die bereits dem Schengen-Raum angehören, bzw. deren vollständige Assoziierung bevorsteht, namentlich Rumänien und Bulgarien.
Darüber hinaus beklagt die SVP, dass Asylbehörden kein Zugriff auf die Daten gewährt werden darf. Die Schweiz verfügt bekanntlich einzig an den internationalen Flughäfen über Schengen-Aussengrenzen. Diese spielen für die Ersteinreise von Asylbewerbern in den Schengenraum nur eine untergeordnete Rolle. Insofern wäre ein Zugriff auf EES für die umfassende Prüfung von Asylgesuchen umso wichtiger. Das Engagement der Schweizer Vertreter diesbezüglich – wenn auch leider nicht erfolgreich – wird positiv zur Kenntnis genommen.
Unabhängig vom materiellen Gehalt der umzusetzenden EU-Verordnungen ist festzuhalten, dass die SVP der einseitigen Weiterentwicklungen mit quasi-automatischer Rechtsübernahme ohne reale Mitsprache- bzw. Möglichkeit zur Beibehaltung des Status Quo prinzipiell kritisch gegenübersteht.