Mit dem Text der Richtlinie (EU) 2023/977 werden einerseits verschiedenen Fristen zur Beantwortung von Ersuchen anderer Staaten präzisiert: In dringenden Fällen müssen die Informationen innert acht Stunden zur Verfügung gestellt werden, sofern sie unmittelbar zugänglich sind. Bei dringenden Ersuchen um Informationen, die mittelbar zugänglich sind, beträgt die Frist drei Tage, bei allen anderen Ersuchen sieben Tage. Zum andern wird mit der Richtlinie auch der Geltungsbereich des Informationsaustauschs auf Ersuchen ausgeweitet. So sind nicht mehr nur Informationsersuchen zu schweren Straftaten zu beantworten, sondern auch solche zu Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geahndet werden können.
Die SVP stimmt der Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 nur soweit zu, wie diese keine automatische bzw. dynamische Rechtsübernahme beinhaltet. Eine Verbesserung des Informationsaustauschs innerhalb des Schengen-Raums führt zu einer Stärkung der Strafverfolgungsbehörden – zugunsten der Schweizer Sicherheit.