Vernehmlassung

Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes

Die SVP lehnt die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands ab. Einerseits soll sich die Schweiz keinesfalls dazu verpflichten, Personal an eine EU-Behörde zu entsenden. Andererseits bestehen massive Unsicherheiten punkto Kostenfolgen und personelle Auswirkungen. In Anbetracht dieser Unsicherheiten kann die Bundesversammlung den Erlassentwürfen 1 und 3 guten Gewissens keine Zustimmung erteilen. Die SVP stimmt lediglich der unproblematischen Änderung des Asylgesetzes (Erlassentwurf 2) zu.

Nationale Kapazitätsplanung nicht an EU abgeben
Mit der integrierten europäischen Grenzverwaltung soll unter Führung der Europäische Grenz- und Küstenwache ein strategischer Politikzyklus unterhalten werden. Die darin verlaufenden Planungsarbeiten sollen auch eine Planung bezüglich der mittel- und langfristigen Entwicklung der nationalen Kapazitäten für die Grenzverwaltung und die Rückkehr (Kapazitätsausbauplan) beinhalten. Die SVP lehnt es aus grundsätzlichen Überlegungen ab, dass die Schweiz die Planung ihrer eigenen nationalen Kapazitäten im Bereich einer originär-hoheitlichen Angelegenheit wie dem Grenzschutz in die Hände einer EU-Behörde legt. Diese hat strikte nach Mass­gabe und im Interesse unseres Landes zu erfolgen.

Personelle Verpflichtung staatspolitisch problematisch
Die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands will die Schweiz dazu verpflichten, der Europäische Grenz- und Küstenwache Personal unterschiedlicher Kategorien und Profile sowie für diverse Einsatzdauern zur Verfügung zu stellen. Dies war bis anhin freiwillig. Die SVP erachtet es als staatspolitisch problematisch, wenn sich die Schweiz zur Entsendung von Personal an eine Behörde der EU verpflichtet, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden kann. Dies ist eine grundsätzliche Frage und es ist unerheblich, um wie viele Personen es sich dabei handelt oder ob diese auf quasi-freiwilliger Basis rekrutiert werden. Äusserst problematisch ist aus Sicht der SVP, dass die personellen Beiträge der Schweiz und deren Anforderungsprofile noch nicht feststehen und die Schweiz bei einer Änderung bzw. Erhöhung der Anforderungen seitens der EU kein Vetorecht besitzt. Eine solch unklare und einseitig ausweitbare Verpflichtung darf die Schweiz keinesfalls eingehen.

Exekutivbefugnisse nur mit Bewilligung des Parlaments
Die Vorlage sieht vor, dass Einsatzkräfte der Europäischen Grenz- und Küstenwache Exekutivbefugnisse in der Schweiz nur mit unserer Zustimmung ausüben dürfen. Umgekehrt dürfen Schweizer Einsatzkräfte diese im Ausland auch nur mit Zustimmung des dortigen Staates ausüben. Die SVP fordert, die Vorlage dahingehend anzupassen, dass Exekutivbefugnisse der Agentur in der Schweiz von Gesetzes wegen ausgeschlossen werden bzw. einer ausdrücklichen Genehmigung der Bundesversammlung bedürfen. Analog sollte es sich bei der Wahrnehmung von Exekutivbefugnissen durch Schweizer Personal im Ausland verhalten. Hierfür soll zumindest eine zwingende vorgängige Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommission vorgesehen werden.

Bundesversammlung darf keine Blankochecks verteilen
Die finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage können selbst im erläuternden Bericht nicht genau beziffert werden. Sicher ist nur, dass insbesondere die finanziellen Zahlungen der Schweiz massiv zunehmen werden. Diese sollen von sechs Millionen im Jahr 2015 auf 96 Millionen im Jahr 2027 anwachsen. Jedoch handelt es sich auch hier nur um Schätzungen, da die entsprechenden Planungen und Beschlüsse seitens EU noch nicht gefällt wurden. Dieser Umstand illustriert, weshalb die Bundesversammlung aus Sicht der SVP die Erlassentwürfe 1 und 3 keinesfalls genehmigen darf: Der Planungs- und Entscheidungsprozess liegt vollständig auf Seiten der EU ohne Mitwirkungsbefugnisse oder Vetorecht der Schweiz. Somit entstünden für die Schweiz neue gebundene Ausgaben, deren Entwicklung sie und insbesondere die Bundesversammlung nicht beeinflussen kann.

Schweizer Bedürfnisse zuerst abdecken
Erstaunt nimmt die SVP einige Passagen im erläuternden Bericht zur Kenntnis, die davon sprechen, die durch die Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT) freigespielten Stellen künftig als operatives Personal für Schweizer Verpflichtungen im Rahmen der Europäische Grenz- und Küstenwache einzusetzen. Die SVP ruft hier die eindringlichen Forderungen zahlreicher Grenzkantone in Erinnerung, die unablässig eine Aufstockung des Grenzwachtkorps fordern, um die Sicherheit an der Landesgrenze zu verbessern. Auch die jüngsten Entwicklungen der grenzüberschreitenden Kriminalität mit einem nie dagewesenen Mass an Brutalität und Gewaltbereitschaft muss hier nochmals explizit erwähnt werden. In der Debatte bei zahlreichen Standesinitiativen und Stellungnahmen zu parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat stets zugesichert, die freigespielten Ressourcen würden für den Grenzschutz eingesetzt, und zwar jenen der Schweizer Landesgrenze. Die SVP wehrt sich dagegen, dass diese Ressourcen nun plötzlich für Verpflichtungen im Ausland eingesetzt werden sollen.

Unproblematische Asylgesetzrevision
Die Anpassung des Asylgesetzes (Erlassentwurf 2) ist aus Sicht der SVP unproblematisch. Die Präzisierung, dass ein wegzuweisender Asylsuchender nicht nur die Schweiz, sondern auch den Schengen-Raum zu verlassen hat, ist im Rahmen des Dublin-Abkommens folgerichtig.

 
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