Die SVP hat sich von Anfang an gegen die Schengen-Assoziierung gestellt. Die unzähligen Weiterentwicklungen, die seither faktisch automatisch von der Schweiz übernommen wurden, sind eines souveränen Staates unwürdig. Die vorliegende Verordnung verbessert zwar auf den ersten Blick die heute äusserst unbefriedigende Situation der fehlenden Grenzkontrollen, erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung nur als minimaler Fortschritt. Selbst mit der neuen Regelung bleibt offen, ob die Schengen-Staaten eine befristete Wiedereinführung der Grenzkontrollen „als letztes Mittel" akzeptieren würden.
Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) Nr. 1051/2013 zur Änderung des Schengener Grenzkodex zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie weitere Änderungen im Ausländer- und Asylrecht
Die SVP hat sich von Anfang an gegen die Schengen-Assoziierung gestellt. Die unzähligen Weiterentwicklungen, die seither faktisch automatisch von der Schweiz übernommen wurden, sind eines souveränen Staates unwürdig. Die vorliegende Verordnung verbessert zwar auf den ersten Blick die heute äusserst unbefriedigende Situation der fehlenden Grenzkontrollen, erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung nur als minimaler Fortschritt. Selbst mit der neuen Regelung bleibt offen, ob die Schengen-Staaten eine befristete Wiedereinführung der Grenzkontrollen „als letztes Mittel" akzeptieren würden.
Im Zuge des steigenden Migrationsdrucks aus Nordafrika haben verschiedene Schengen-Staaten vorübergehend verstärkte Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Die im Schengener Grenzkodex statuierten Verpflichtungen zum Abbau der Personenkontrollen und den festgelegten Verfahren und Voraussetzungen bezüglich einer allfälligen vorübergehenden Wiedereinführung werden durch die vorliegenden Bestimmungen präzisiert und ergänzt. Es ist bei den verschiedenen Konstellationen in jedem Fall von einer befristeten Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen die Rede. Diese können bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände von einem Mitgliedstaat maximal während einer Dauer von zwei Jahren eingeführt werden.
Die entsprechende Mitteilung (Begründung) an die Kommission, an sämtliche anderen Schengen-Staaten und auch das Europäische Parlament dürften je nach Sichtweise der verschiedenen Institutionen und Staaten zu sehr unterschiedlichen Reaktionen oder gar Interventionen führen. In diesem Zusammenhang sollte man sich vor Auge führen, dass heute bereits von 500‘000 Personen ausgegangen wird, welche jährlich illegal über die Aussengrenzen einreisen und sich danach im Schengen-Gebiet frei bewegen und folglich auch (unkontrolliert) in die Schweiz gelangen können. Angesichts dieser Zahl sollte wohl auch die Frage aufgeworfen werden, welches die Voraussetzungen und Kriterien sind, die „im Falle aussergewöhnlicher Umstände, unter denen aufgrund anhaltender schwerwiegender Mängel bei der Kontrollen an den Aussengrenzen nach Art. 19a das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen" insgesamt als gefährdet zu erachten vermögen. Jedenfalls ergeben sich aufgrund des genannten enormen illegalen Migrationspotentials für einzelne Nationalstaaten, je nach geo-grafischer Lage oder Ausgestaltung der Sozial- bzw. Asylsysteme, bereits heute nicht zu unterschätzende Risiken, welchen bei nüchterner Betrachtung je nach weiterer Entwicklung wohl nur ungenügend entgegnet werden könnte.
Gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatangehörigen
Die Einführung der Möglichkeit, gestützt auf einen Wegweisungsentscheid eines anderen Schengen/Dublin-Staates den Vollzug der Wegweisung einer asylsuchenden Person in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat anzuordnen, wird von der SVP befürwortet. Dies ist ein Fortschritt zur heute überaus unbefriedigenden Situation, dass viele Asylsuchende, die nach Italien zurückgeschickt werden , sich dort anstatt ausgewiesen zu werden, direkt wieder auf die Reise in die Schweiz machen können. Indem die Schweiz nun für deren Vollzug sorgen kann, können in vielen Fällen diese Missstände behoben werden. Dies könnte umso wichtiger werden, sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rückführung von Asylbewerbern nach Italien unterbinden, was zurzeit diskutiert wird. Mit dieser neuen Rechtsgrundlage wird aber auch klar aufgezeigt, wie sehr das Dublin-Assoziierungsabkommen zur Farce verkommen ist.
Wichtig ist dabei jedoch auch, dass die Kosten der vollzogenen Wegweisungen auf den eigentlich zuständigen Schengen/Dublin-Staat übertragen werden. Es kann nicht sein, dass die Schweiz die Vollzugsarbeit von Italien übernimmt und gleichzeitig auch die entsprechenden Kosten selber aufbringt. Hier fordert die SVP nicht nur eine allfällige Beteiligung, sondern eine unverzügliche und kostendeckende Übernahme der entsprechenden Ausgaben.