Eine beschleunigte Abwicklung der Asylverfahren wäre grundsätzlich positiv. Doch es werden die falschen Leute «beschleunigt bearbeitet», weil unsere Asylpolitik grundsätzliche Konzeptionsfehler hat. Aus diesem Grund hat die SVP das Referendum gegen die Asylgesetzrevision ergriffen. Die SVP lehnt diese kostenintensive und bürokratische Neustrukturierung des Asylbereichs ab.
Die Asylpolitik der Schweiz sollte grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, echte, an Leib und Leben gefährdete Personen (nach Genfer Konvention) ins Land zu lassen und ins Asylverfahren aufzunehmen. Hier wäre eine Beschleunigung der Verfahren auch im Sinne der SVP.
Die tausenden unechten Wirtschafts- und Sozialmigranten hingegen, die ganz offensichtlich auf der Suche nach einem besseren Leben sind oder solche, die schon in einem anderen Dublin-Staat registriert wurden und jene, die ihre Identität verschleiern, sollten bereits an der Grenze abgewiesen und gar nicht erst ins Land gelassen werden. Sie erhalten sowieso kein Asyl. Deshalb sollten wir diese Verfahren nicht beschleunigen, sondern sie uns gänzlich sparen, indem entsprechende Personen an der Grenze abgewiesen oder nach dem Aufgriff sofort an die Grenze gestellt werden. Leider herrscht seit Jahren ein grosses Vollzugsproblem. Einmal ins Verfahren aufgenommene, unechte Wirtschafts- und Sozialmigranten wird die Schweiz kaum mehr los – schnellere Verfahren hin oder her.
Beschleunigt in die Sozialhilfe
In den vergangenen sechs Jahren erhielten über 70’000 Personen das Bleiberecht in der Schweiz. Mit der Zunahme der Asylgesuche, stieg auch die Zahl jener, die auf Jahre hinaus in der Schweiz leben werden. Laut Staatssekretariat für Migration liegt die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen nach zehn Jahren nur bei 48 Prozent, bei vorläufig aufgenommenen Personen sogar nur bei 25 Prozent. Und viele bleiben trotz Arbeitsstelle auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Mit der heutigen attraktivitätsoptimierten Asylpolitik, gepaart mit schwachen Rückführungszahlen abgelehnter Asylbewerber, führen schnellere Asylverfahren logischerweise dazu, dass noch mehr Migranten in noch kürzerer Zeit der Sozialhilfe zugeführt werden und ihre Familie nachziehen können. Das will die SVP nicht. Der Fokus in der Asylpolitik müsste beim Vollzug und damit bei der Rückschaffung der Wirtschafts- und Sozialmigranten liegen. Die heute geltenden Gesetzesgrundlagen würden dazu vollständig genügen.
Einige Punkte aus den Verordnungen im Detail:
Gratisanwälte, die unnötige Luxuslösung
Die SVP lehnt «Gratisanwälte» für alle Asylsuchenden kategorisch ab, denn damit werden Asylbewerber bessergestellt, als die meisten Schweizer Bürger. Zudem ist das eine weltweit einmalige, unnötige und kostenintensive Luxuslösung.
Druckmittel für Renitente verschwindet
Im Art. 16b, Abs. 2 und 3, der geltenden Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen, wurde bislang genau geregelt, wann ein Asylsuchender einem besonderen Zentrum für Renitente zugewiesen wird. Mit der Änderung des AsylG wird für eine Zuweisung einer Person in ein besonderes Zentrum des Bundes künftig «eine erhebliche Gefährdung vorausgesetzt» (Art. 24a Abs. 1 nAsylG). Somit gelten gegenüber der bisherigen Regelung höhere Anforderungen an eine Zuweisung. Neu soll es zudem der Rechtsanwendung überlassen werden, den Begriff der «erheblichen Gefährdung» in der Praxis zu konkretisieren. Diese Regelung lehnt die SVP ab, denn sie produziert unnötige Rechtsfälle, Kosten und setzt falsche Signale. Die bisherige Regelung ist beizubehalten.
Nicht funktionierendes Dublin-Abkommen
Neu werden die «Dublin-Fälle» nach dem Nichteintretensentscheid in der Regel bis zur Ausreise in einem Zentrum des Bundes untergebracht. Die tatsächliche Überstellungsquote der «Dublin-Fälle» an die zuständigen Länder ist seit Jahren tief. Im laufenden Jahr (Stand: 31.10.17) konnten von 7’100 «Out-Verfahren» nur gerade 1’942 «Dublin-Fälle» wirklich an zuständige Länder überstellt werden, also nur etwas mehr als ein Viertel. Der Rest bleibt bis auf weiteres hier. Man kann sich unschwer vorstellen, dass es kein Jahr dauern wird, bis die Plätze in den Bundeszentren mit «Langzeit-Dublin-Fällen» besetzt sind.
Schwammige Annahmen für Berechnungen der Pauschalen
Die Änderungen der Asylverordnung 2 beinhalten teilweise happige Senkungen der Bundesbeiträge an die Kantone. Beispiel: Senkung der Verwaltungskostenpauschale von heute 1’100 auf neu 550 Franken pro Fall. Als Begründung (auch bei den neuen Nothilfepauschalen) wird angeführt, dass durchschnittlich nur noch 40% der Gesuchsteller den Kantonen zugewiesen und 60% direkt in den Bundeszentren abschliessend bearbeitet würden, respektive untertauchen. Die tiefe Zuweisungsquote von nur noch 40% der Gesuchsteller stellt die SVP angesichts der oben erwähnten Situation rund um die «Dublin-Fälle» mehr als in Frage. Sie wird nur bei sehr tiefen Zahlen neuer Asylgesuche funktionieren.
Den Kantonen werden sinkende Zuweisungszahlen vorgegaukelt. Diese wird es aber nur geben, wenn grundsätzlich weniger Asylsuchende ins Land kommen und nur marginal wegen den beschleunigten Verfahren. Die Schutzklausel bei den Nothilfepauschalen ist extrem träge ausformuliert und wirkt erst spät. Sinken die zugeteilten Fallzahlen in den Kantonen nicht wie erhofft, dürften sich die Sozialhilfekosten und rückläufigen Verwaltungspauschalen etc. rasch zum Boomerang entwickeln. Die Kantone tappen dann in eine Aufwand- und Kostenfalle.
Keine Mehrfachauszahlung von Rückkehrhilfe
Art. 62, Abs. 4, der Asylverordnung 2 ist in sich falsch. Entweder gibt es Rückkehrhilfe nur einmal – oder mehrfach. Die Verordnung ermöglicht klar Mehrfachauszahlungen. Das ist völlig absurd und wird von der SVP entschieden abgelehnt. Deshalb muss der letzte Satz von Abs. 4 gestrichen werden wie folgt: Rückkehrhilfe wird nur einmal gewährt. Dies schliesst die in anderen europäischen Staaten gewährten Rückkehrhilfen ein. Hat die Person die Schweiz vor mehr als fünf Jahren mit Rückkehrhilfe verlassen, kann ausnahmsweise erneut Rückkehrhilfe gewährt werden.
Den eingeschlagenen Weg, möglichst viele Asylbewerber ins Land zu lassen (oder gar zu holen) und sie danach mit einem aufwändigen, komplizierten und teuren Apparat «zu managen», erachten wir als kontraproduktiv. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Vernehmlassungsantwort.