Vernehmlassung

Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

Die SVP Schweiz lehnt die Einführung einer Betreuungsentschädigung ab. Sie dehnt den Sozialstaat auf einen Bereich aus, in dem heute zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden für den Einzelfall einvernehmliche solidarische Lösungen gefunden werden können. Diese funktionierende Sozialpartnerschaft einem Umverteilungsregelwerk zu opfern, das ausgerechnet bei der AHV zu Mehrbelastungen führen wird, ist sicher nicht der richtige Weg, um der Angehörigenbetreuung zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung zu verhelfen.

Der Grossteil der wegen Betreuung von Familienangehörigen Arbeitsabwesenden erhält von den Unternehmen eine Lohnfortzahlung, obwohl diese dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Darauf würden sie verzichten, wenn die geplante Neuregelung der kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten umgesetzt wird. Dabei würden wohl noch mehr Unternehmen Lohnfortzahlungen für Fehltage aufgrund erkrankter Mitarbeiterkinder entrichten, wenn ihnen die aktuelle rechtliche Regelung bekannt wäre (Kapitel 3.3.2). Warum nicht mit Vergabe eines alljährlichen Preises an Unternehmen und Angestellte, die miteinander vorbildlich einvernehmliche Lösungen gefunden haben, einen positiven Anreiz schaffen?

Stattdessen will die Vorlage eine in der Privatwirtschaft vorhandene und gelebte Solidarität zugunsten staatlich verordneter Umverteilung einschläfern. Gemäss Bericht könnte die Neuregelung zu Verhaltensänderungen bei den Arbeitnehmenden führen, die zu weiteren Zusatzkosten für die Unternehmen führen. Bei der Definition von «Angehörigen» wird mit «Nahestehende Personen» zudem weniger statt mehr Klarheit geschaffen (Kapitel 1.2.1). Ein fester Anspruch auf eine fixe Abwesenheitsdauer am Arbeitsplatz würde gerade die kleineren und mittleren Unternehmen vor erhebliche Probleme stellen. Denn sie können einzelne Mitarbeiter weniger gut über längere Zeit entbehren als Betriebe mit vielen Angestellten. EO-Gelder ersetzen den KMUs nicht die fehlenden Mitarbeitenden an den Arbeitsplätzen.

Eine staatlich verordnete Entschädigung kann den Einzelfällen weniger gezielt Rechnung tragen, als wenn wie heute Unternehmen und Angestellte jeweils gemeinsam Lösungen finden (vgl. Kapitel 3.3.3). Praktizierte Solidarität benötigt keine staatliche Regelung, sondern gesellschaftliche Wertschätzung. Wenn, dann müsste die Vorlage jene Unternehmen belohnen, die ihren Angestellten in schwierigen Lebenssituationen beistehen. Derart attraktive Arbeitgeber werden auf dem freien Markt ihre Arbeitskräfte auch erfolgreicher rekrutieren können als die Konkurrenz. Kapitel 3.3.1 beschreibt das heute vorhandene unternehmerische Entgegenkommen deshalb zu Unrecht als reine finanzielle Belastung für die Betriebe.

Für die Finanzierung dieser unnötigen Übung soll eine Mehrbelastung der AHV und EO in Kauf genommen werden. Das ist nicht verantwortbar. Die AHV als wichtigstes Sozialwerk des Landes braucht zum Wohl aller Bezüger eine Sanierung, und nicht eine Mehrbelastung zugunsten weniger. Und seit die EO wegen des zu tiefen Armeebestandes nicht mehr durch Militärdienst-Erwerbsersatzausgaben ausgelastet ist, droht sie zur Fundgrube für immer neue sozialstaatliche Begehrlichkeiten zu werden. Der Mutterschaftsurlaub speist sich bereits aus der EO. Der zur Zeit geforderte Vaterschaftsurlaub würde ebenfalls von der EO getragen. Und für die nicht einmal klar einschätzbaren Mehrkosten der Betreuungsentschädigung sieht der Bundesrat bereits die Notwendigkeit, den Beitragssatz der EO von aktuell 0.45 Prozent um 0.017 Prozentpunkte zu erhöhen.

Aus all diesen Gründen würde die Einführung einer Betreuungsentschädigung sowohl wirtschafts-, als auch sozialpolitisch ein falsches Zeichen setzen.

 
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