Vernehmlassung

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Die SVP erachtet eine umfangreiche administrative Entlastung der Unternehmen (insbesondere der KMU) als dringend nötig. Im Rahmen der Revision der Mehrwertsteuergesetzgebung muss zudem…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP erachtet eine umfangreiche administrative Entlastung der Unternehmen (insbesondere der KMU) als dringend nötig. Im Rahmen der Revision der Mehrwertsteuergesetzgebung muss zudem sichergestellt werden, dass keine Steuererhöhungen durch die Hintertüre stattfinden und die Schweizer Wirtschaft den Mehrwertsteuervorteil gegenüber der EU erhalten kann. Wir lehnen hingegen die Einführung eines unsozialen Einheitssatzes von 6% ab, da dadurch unter anderem Luxusgüter verbilligt und Grundnahrungsmittel teurer würden. In diesem Sinne unterstützen wir die Module „Steuergesetz“ und „2 Sätze“ mit gewissen Vorbehalten. Wir lehnen aber eine temporäre Erhöhung für den reduzierten Satz entschieden ab.

Heute ist nicht die Zahl der Sätze, sondern der Gesetzesdschungel und die damit verbundenen bürokratischen Aufwendungen das Hauptproblem für die Unternehmer. Mit einer Reduktion auf einen oder zwei Steuersätze werden deshalb auch keine wirklichen Probleme gelöst. Es sind die vielen Sonderregelungen, die heute einen unverantwortlich hohen, bürokratischen Aufwand in unseren Unternehmen verursachen.

Die aktuelle Mehrwertsteuergesetzgebung ist unter anderem so kompliziert, weil es 25 Ausnahmen gibt. Dabei werden die Ausnahmen, aber auch die Ausnahmen von den Ausnahmen und deren Ausnahmen durch Verordnungen und Richtlinien der Steuerverwaltung präzisiert. So kommt es, dass 10 Jahre nach der Einführung der MWST bereits über 3000 Seiten an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien vorhanden sind. Und jedes Jahr kommen Hunderte von Seiten dazu. Ein Zustand, der es heute einem kleinen und mittleren Unternehmer praktisch verunmöglicht, ohne fremde Hilfe den Durchblick zu wahren. Verschlimmert wird die Angelegenheit noch dadurch, dass die offensichtliche Komplexität dazu verwendet wird, die Unternehmen mit hohen Nachforderungen zu konfrontieren. Und dies, obwohl unsere KMU die Mehrwertsteuer für den Staat nach bestem Wissen und Gewissen abrechnen. Ein Unternehmer trägt heute neben hohen Kosten für die Mehrwertsteuererhebung zusätzlich auch noch das volle Risiko eines möglichen Fehlers. Durch die an Willkür grenzende Interpretation des Steuerrechts durch gewisse Beamte, die nur an den Fiskus denken, werden viele KMU in ihrer Existenz bedroht. Damit muss Schluss sein. Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen sind deshalb im Gesetz klar und unmissverständlich zu regeln, die Rechtssicherheit muss effizient erhöht werden.

Mit der MWST-Reform sollen deshalb KMU wieder in der Lage sein, ihre Mehrwertsteuerabrechnungen ohne fremde Experten zu erstellen. Daher unterstützten wir das Modul „Steuergesetz“ und fordern darüber hinaus weitergehende administrative Vereinfachungen.

Mit dem Übergang zu einem Einheitssatz würden weiter Luxusgüter verbilligt, während Grundnahrungsmittel teurer würden. So würde gemäss Botschaft des Bundesrates ein Haushalt mit einem Einkommen von 5’000 CHF durch den Einheitssatz mit zusätzlich knapp 190 CHF, durch das Modul „2 Sätze“ aber nur mit zusätzlich 50 CHF pro Jahr belastet. Der Einheitssatz würde zudem voraussichtlich zu rund 5% höheren Krankenkassenprämien führen und den Tourismus durch den Wegfall des Sondersatzes für die Hotellerie massiv belasten. Wenn man aber bedenkt, dass heute die jährlichen touristischen Gesamteinnahmen deutlich über 20 Milliarden Franken liegen und mindestens jeder zwanzigste Arbeitsplatz direkt vom Tourismus abhängt, dann wäre eine steuerliche Mehrbelastung dieses Sektors absurd.

Die SVP lehnt daher die Einführung eines Einheitssatzes von 6% ab. Statt bei der Anzahl der Sätze, muss bei der Mehrwertsteuerbürokratie angesetzt werden. Ausserdem bekämpft die SVP jede Steuererhöhung durch die Hintertüre im Rahmen der Gesetzesrevision. Die MWST-Belastung muss sinken, nicht steigen.

1. Modul „Steuergesetz“ und Modul „2 Sätze“
Die SVP unterstützt grundsätzlich das Modul „Steuergesetz“ und damit den 50-Massnahmen-Plan als bescheidenen Ansatz für Vereinfachungen, mehr Rechtssicherheit und Kundenorientierung der Verwaltung.

Weiter unterstützen wir das Modul „2 Sätze“ und den damit verbundenen Abbau von mehr als 20 Ausnahmen. Ein spürbarer Abbau des Ausnahmekataloges trägt dazu bei, schädliche Verzerrungen zu reduzieren und unproduktive Administrativlasten abzubauen. Hingegen lehnen wir die vorgeschlagene Kompensation über 0.3 zusätzliche, temporäre MWST-Prozentpunkte für den reduzierten Satz entschieden ab. Allzu oft unterliegen Parlament und Verwaltung der Versuchung, befristete Steuererhöhungen in permanente umzuwandeln.

2. Weitere Forderungen der SVP
Die steuerliche Belastung der privaten Vermögensverwendung für Konsumzwecke als einziger Zweck der MWST sollte in einer einleitenden Norm genau definiert werden.

Das Entgelt aus Umstrukturierungen und aus dem Verkauf von qualifizierten Beteiligungen im Sinne des DBG soll in Art. 3 E-MWSTG ausdrücklich als Nicht-Entgelt aufgeführt werden.

Die minimale Jahresumsatzlimite für nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen ist auf 500’000 Franken zu erhöhen. So muss verhindert werden, dass zahlreiche kleine und nicht finanzkräftige Sportvereine und -verbände neu steuerpflichtig werden.

Im Sinne einer Stärkung von Forschung und Entwicklung ist die Vorlage so auszugestalten, dass ein Unternehmer auch dann vorsteuerabzugsberechtigt ist, wenn sachlich und vor allem zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerbaren Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht.

Die Bestimmungen zum Nachweis, Beweisrecht und Formalismus (vor allem Art. 7 E-MWST und damit zusammenhängende Bestimmungen) sollen auf dem Grundsatz des freien Nachweises noch einmal überarbeitet werden. Der Verzicht auf jegliche Formvorschrift zum Nachweis ist anzustreben.

Der Verbrauch soll belastet werden, nicht aber die dem Verbrauch vorgelagerte Wertschöpfung, egal auf welcher Stufe und in welchem Umfang sie stattfindet. Deshalb soll die Vorlage in dem Sinne angepasst werden, dass für Unternehmen zwar eine grundsätzliche Steuerpflicht gilt, Unternehmen mit Umsätzen unterhalb der Mindestumsatzgrenze, die sich nicht freiwillig der Steuerpflicht unterstellen, jedoch von der Steuerpflicht befreit sind.

Der Vorsteuerabzug ist das korrigierende Mittel gegen die schädliche Taxe Occulte und seine Kürzung beinhaltet das Risiko, dass die MWST noch mehr zu einer Unternehmenssteuer wird. Deshalb muss der Vorsteuerabzug allgemein gestärkt und radikal vereinfacht werden, zum Beispiel beim Nachweis für den Anspruch.

Unnötige und bürokratische Verschärfungen des MWST-Strafrechts sind zu unterlassen.

3. Weitere Reformmöglichkeiten
Eine Unterstellung von Subventionen und Spenden unter die MWST lehnen wir ab, weil diese Mittelflüsse klar ausserhalb eines Leistungsaustausches im Sinne der Mehrwertsteuer stehen. Im Sinne einer Beseitigung der schädlichen Taxe Occulte fordern wir deshalb einen konsequenten Verzicht auf entsprechende Vorsteuerkürzungen im Zusammenhang mit Subventionen, Spenden und anderen Nicht-Umsätzen. Somit ist Alternative 3 bei Subventionen (Alternative 2 für Spenden) in Ziffer 6.1.5 des Vernehmlassungsberichts als zusätzliche Reformmöglichkeit in die Revision der MWST einzubauen. Generell sind Vorsteuerkürzungen wo immer möglich sowieso abzuschaffen;

Eine generelle Besteuerung von Versicherungsdienstleistungen ist nicht in Betracht zu ziehen und der Vorschlag der Ausweitung der unechten Befreiung auf Vorleistungen in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen ist weiter zu verfolgen.

Zudem erwarten wir grundsätzlich vom Bundesrat, dass er die völlig ausser Kontrolle geratene Mehrwertsteuergesetzgebung endlich spürbar und massiv vereinfacht. Die Gesetzgebung muss auf maximal 100 Seiten reduziert werden! Gleichzeitig wäre der obere Satz von 7.6% des von uns favorisierten Moduls mittelfristig so schnell und so stark wie möglich zu senken.

Die MWST-Reform muss sich in erster Linie an den Bedürfnissen der KMU als Rückgrat unserer Wirtschaft und an einer Entlastung des Mittelstandes orientieren. Es gilt die Gesetzgebung zu entschlacken, zu vereinfachen und Rechtssicherheit herzustellen. Die MWST darf nicht länger ein wirtschaftliches Risiko für gutgläubige Unternehmer sein, die der MWST-Bürokratie ausgeliefert sind. Um die Unsicherheit und Probleme in den Unternehmen endlich zu reduzieren, muss aber vor allem die Praxis der Steuerverwaltung für Erleichterungen sorgen und endlich verstärkt eine wirtschaftliche und KMU-freundliche Betrachtungsweise einbringen. Nur unter dieser Voraussetzung ist denn auch eine Mehrwertsteuer-Reform möglich, die den Namen verdient!

 
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