Die SVP lehnt den Vorschlag zur Änderung von Artikel 67 der Bundesverfassung vehement ab. Es besteht kein Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit, eine derartige Verlagerung der Kompetenzen mit…
07.402 Parlamentarische Initiative. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder und Jugendförderung sowie über den Kinder und Jugendschutz
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt den Vorschlag zur Änderung von Artikel 67 der Bundesverfassung vehement ab. Es besteht kein Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit, eine derartige Verlagerung der Kompetenzen mit einem massiven und pauschalen Ausbau der Eingriffs und Steuermöglichkeiten des Bundes vorzunehmen.
Der erläuternde Bericht zu dieser Vorlage listet auf, wie viele Bemühungen und Massnahmen zugunsten der Förderung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schweiz bereits heute vorhanden sind. Dass es wirklich um eine pauschale und sehr weitgehende Kompetenzausweitung des Bundes geht, lässt sich an folgender Formulierung im Abschnitt „Ziele der neuen Verfassungsgrundlage“ erkennen: „Mit dem neuen Verfassungsartikel kann die Grundlage einer umfassenden Kinder und Jugendpolitik gelegt werden. Er soll dem Bund erlauben, in den wichtigen Bereichen der kinder und Jugendpolitik steuernd einzugreifen. Er soll bei Bedarf rasch auf Gesetzesebene aktiv werden können, ohne dass für jeden Teilbereich eine neue Verfassungsgrundlage geschaffen werden muss.“ Der Angriff auf den Föderalismus und Machtausbau des Bundes wird hier mit grosser Unverfrorenheit deklariert.
Auch hier werden ähnlich wie beim neuen Verfassungsartikel über die Familienpolitik die Fähigkeiten und Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger, der Kantone und Gemeinden implizit und pauschal negiert. Die SVP kann eine solche Sichtweise in keiner Art und Weise nachvollziehen geschweige denn unterstützen. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Schutz sind ein gesellschaftlich allgegenwärtiges Thema und werden von Eltern, Lehrern, Ausbildern aber auch den kantonalen und gemeindlichen Behörden gepflegt. Eingriffe des Bundes in grundsätzlich gut funktionierende Systeme bergen ein sehr hohes Risiko, dass Bewährtes verdrängt und zerstört wird und dass es zu sehr hohen Folgekosten und Überregulierungen kommt. Die SVP hat darum diese Vorlage bereits in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur unmissverständlich bekämpft. Unbedingt zu streichen ist der neue Absatz 1bis, welcher den eigentlichen Machtausbau des Bundes beinhaltet.
Die SVP befürwortet und unterstützt die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen, weil sie dies auch als eine selbstverständliche Aufgabe der Gesellschaft betrachtet. Die bisherigen Verfassungs und Gesetzesbestimmung genügen jedoch weitgehend und sind allenfalls punktuell bei Bedarf zu verbessern. Auch die laufenden Massnahmen und Bemühungen erachten wir insgesamt als gut. Auf eine Kompetenzumverteilung und einen Machtausbau zugunsten des Bundes ist unbedingt zu verzichten, weshalb die SVP die Vorlage klar ablehnt.