Die SVP lehnt sowohl eine Verlängerung des Normalarbeitsvertrags in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) als auch die Erhöhung des damit verbundenen Mindestlohns entschieden ab.
Bereits beim erstmaligen Erlass des NAV Hauswirtschaft im Jahr 2010 hat sich die SVP klar gegen diesen ungebührlichen Angriff auf die Vertragsfreiheit und den Föderalismus ausgesprochen. Aus Sicht der SVP haben sich zwischenzeitlich keine grundlegenden Änderungen der hiesigen Rahmenbedingungen ergeben, die eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft oder die Erhöhung des Mindestlohns rechtfertigen würden. Die heutigen staatlichen Zwangsmassnahmen in diesem Bereich gehören stattdessen wieder abgeschafft und durch bewährte sozialpartnerschaftliche Lösungen ersetzt.
Vorweg ist festzuhalten, dass den Kantonen gemäss OR Art. 359 Abs. 2 vorgeschrieben wird, Normalarbeitsverträge für Arbeitnehmer im Hausdienst zu erlassen, welche namentlich die Arbeits- und Ruhezeit ordnen und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer regeln. Weiter regelt OR Art. 360a Abs. 1, dass bei missbräuchlicher und wiederholter Unterbietung der orts-, berufs-, oder branchenüblichen Löhne „…nach Regionen und gegebenenfalls Orten differenzierte Mindestlöhne“ vorgesehen werden dürfen. So lange also kantonale Mindestlöhne denselben Zweck erfüllen und den lokalen Lohngegebenheiten besser gerecht werden, hat der Bund im Prinzip keine Kompetenz zur Festsetzung eines landesweiten Mindestlohns. Die Verlängerung der Verordnung über den NAV Hauswirtschaft verstösst damit klar gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Notwendigkeitsbeweis für landesweiten NAV fehlt
Ein durch den Bund erlassener NAV mit Mindestlohn stellt einen starken Eingriff in die Sozialpartnerschaft, die Kompetenz der Kantone und unseren flexiblen liberalen Arbeitsmarkt dar und muss vor diesem Hintergrund umso mehr mit einem stichhaltigen Beweis über allfällige missbräuchliche Lohnunterbietungen begründet werden. Ebensolches gilt analog auch für eine Verlängerung eines bereits bestehenden NAV. Aus Sicht der SVP scheitert das Staatssekretariat für Wirtschaft – wie bereits bei der Einführung des NAV Hauswirtschaft im Jahre 2010 – diesen zuverlässigen Beweis auch zu erbringen. Die im Bericht aufgeführten Hinweise genügen dazu nicht. Zudem wird kein Beweis erbracht, dass die Kontrollen ein repräsentatives Bild der Realität zeichnen. Auch fehlt der Nachweis, dass die festgestellten Verstösse eine missbräuchliche Lohnunterbietung darstellen.
Erhöhung des Mindestlohns gefährdet Arbeitsplätze
Die SVP lehnt auch die Erhöhung des Mindestlohns in der Hauswirtschaft klar und mit aller Vehemenz ab. Im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage fehlt eine fundierte Analyse über die aktuelle Lohnsituation im Bereich der Hauswirtschaft. Da über die Lohnbedingungen in diesem Bereich nur spekuliert werden kann, orientiert sich das SECO bei den geplanten Erhöhungen des Mindestlohns deshalb an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und an Branchen, die nicht eins zu eins mit der Hauswirtschaft verglichen werden können. Dieser Vergleich lässt im besten Fall eine Annäherung an die reale Situation auf dem Arbeitsmarkt der Hauswirtschaft zu und ist aus unserer Sicht deshalb unzulässig. Zudem wurden die Auswirkungen der negativen Teuerung auf die Löhne nur ungenügend in die Gesamtrechnung einbezogen.
Schliesslich ist die SVP grundsätzlich der Auffassung, dass ein landesweiter NAV-Mindestlohn ohne Berücksichtigung der kantonalen Gegebenheiten dazu führt, dass nicht marktgerechte Löhne ausgerichtet werden müssen. Dadurch nimmt das Risiko zu, dass entweder die Arbeitnehmer nicht mehr eingestellt werden, oder die Schwarzarbeit zunimmt. Beides kann von der SVP nicht unterstützt werden.
Stopp dem Ausbau weiterer flankierenden Massnahmen
Es ist der grossen Flexibilität unseres liberalen Arbeitsmarktes zu verdanken, dass die Schweiz europaweit nach wie vor eine vergleichsweise tiefe Arbeitslosenquote aufweist. Während die SVP diese Flexibilität als Standortvorteil betrachtet und daran festhalten bzw. diese weiter ausbauen will, fordern und implementieren Politiker von Mitte-Links stattdessen beharrlich immer neue flankierende Massnahmen. Jedoch zeichnet sich langsam ab, welch negativen Auswirkungen die immer noch ungezügelte Masseneinwanderung in die Schweiz hat zu deren Bewältigung die flankierenden Massnahmen schliesslich ausgedacht worden sind. Für die Unternehmen bedeuten flankierende Massnahmen immer mehr Bürokratie, vermehrte staatliche Aufsicht, höhere Kosten und der stufenweise Verlust der unternehmerischen Freiheit. All diese Punkte werden letztendlich auch auf die Arbeitnehmer und die gesamte Volkswirtschaft negativ durchschlagen. Auch die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft wird mit dem freien Personenverkehr gerechtfertigt. Für die SVP ist dies nicht nachvollziehbar, schliesslich liegt seit Februar 2014 ein klarer Volksauftrag vor, der den Ersatz der Personenfreizügigkeit durch ein Kontingentsystem mit jährlichen Höchstzahlen verlangt. Durch eine verfassungskonforme Umsetzung dieses Volksauftrags könnte dereinst auf neue flankierende Massnahmen verzichtet werden bzw. bestehende flankierende Massnahmen und die damit verbundene Bürokratie wieder zurückgeschraubt werden. Allein vor dem Hintergrund dieser noch ausstehenden Umsetzung von Art. 121a BV sollte der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt unbedingt auf eine Verlängerung des NAV verzichten.