Vernehmlassung

Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft

Die vorliegende Vorlage manifestiert die Konsequenzen einer Nicht-Umsetzung des Volkswillens bezüglich der Masseneinwanderungsiniti-ative vom 9. Februar 2014. Die SVP fordert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung und lehnt die vorliegende Vorlage ab, da eine Mindestlohnpolitik weder die Zuwanderung begrenzt, noch die Schweizerischen Arbeitnehmer in den Berufsgattungen der Hauswirtschaft effektiv schützt.

Die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bereich der Hauswirtschaft werden von Ausländern im Vergleich zu Schweizern systematisch unterboten. Von den jährlich etwa 3’000 in die Schweiz zugewanderten Ausländern, welche im Bereich der Hauswirtschaft tätig werden, kommen praktisch alle aus Tieflohnländern wie Polen, Portugal, Spanien, Italien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Dabei erhöhte sich der Anteil Zuwanderer in dieser Berufsgattung aus den neuen EU Ländern zwischen 2008 und 2018 von 16% auf 40%, was insbesondere auf das hohe Lohnniveau der Schweiz zurückzuführen ist.

Die ab dem 1. Januar 2011 eingeführten Mindestlöhne in der Berufsgattung der Hauswirtschaft haben die Schweizer Arbeitnehmer nicht geschützt, sondern lediglich der liberalen Wirtschaftsordnung der Schweiz geschadet. Die Zuwanderungsquote in der Berufsgruppe Hauwirtschaftsberufe betrug 2018 immer noch 14% und lag deutlich über der Quote auf nationaler Ebene (4%).

Zusätzlich scheint der erhebliche Kontrollaufwand am Arbeitsort der betroffenen Berufsgattung keinerlei abschreckende Wirkung zu entfachen. Über drei Jahre (2016 bis 2018) betrachtet, betrug die Verstossquote bezüglich Mindestlöhne gemäss Normalarbeitsvertrag-Hauwirtschaft, 11% bei den Arbeitgebern und 9% bei den Privatpersonen. Dies ist sinnbildlich für die Ineffizienz von flankierenden Massnahmen.

Nichtsdestotrotz will die Vorlage den Normalarbeitsvertrag mit den verbindlichen Mindestlöhnen im Bereich der Hauswirtschaft um drei Jahre bis 2022 verlängern und gleichzeitig den Mindestlohn auf 19.20 CHF pro Stunde (ohne Zuschläge), um 1.6% erhöhen.

Aus den obenerwähnten Gründen lehnen wir die Vorlage ab.

 
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