Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441)

Die SVP unterstützt die parlamentarische Initiative 22.441, «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen», da sie wesentlich zur Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft beiträgt. Die vorgesehene Vereinfachung des Zulassungsverfahrens verringert verhinderbare Ernteverluste und schützt die Versorgung mit Schweizer Lebensmittel. Zusätzlich zur zügigen Umsetzung dieser Initiative fordern wir, dass die verantwortlichen Zulassungsbehörden (BAFU, BLV, BLW/Agroscope, SECO) zurückgezogene Pflanzenschutzmittel konsequent und äquivalent kompensieren. Weiterhin ist eine Verschlankung des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen Behörden notwendig, um die Grundsatz-Ursache des Zulassungsstaus – namentlich die Bürokratie, ordentlich und langfristig zu beseitigen.

Die Sicherheit unserer Landwirtschaft und die Selbstversorgungsfähigkeit von unserem Land ist konkret abhängig vom Zugang zu diversen Pflanzenschutzmitteln. Jedoch wird der Zugang zu etlichen Pflanzenschutzmitteln entzogen und oft ohne Kompensierungsmittel. In den letzten 20 Jahren wurden von den zuständigen Behörden etwa zweimal so viel Pflanzenschutzmittel entzogen, wie Neue zugelassen wurden. Letztes Jahr war die Anzahl der in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel 316 und die Anzahl, die im Zulassungsverfahren warteten über 700. Zudem ist die durchschnittliche Zulassungsdauer für innovative, moderne und oft umweltfreundlichere Pflanzenschutzmitteln um Jahre länger als in vergleichbaren (bzw. Nachbar-) Ländern. Letztendlich ist der Zulassungsstau eine Konsequenz des unverhältnismässig komplexen Zulassungsverfahrens und führt somit direkt zu vermeidbaren Ernteverlusten. Leider kam es in der Schweizer Landwirtschaft in den letzten Jahren bereits zu wesentlichen Ernteausfällen, die nachweislich auf einen Mangel an Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen waren. Bedauerlich ist insbesondere, dass Ernteausfälle entstanden sind, welche mit in-Deutschland verfügbaren Pflanzenschutzmittel hätten verhindert werden können. Somit liegt die Verantwortung dieser Ernteausfälle schlicht mit den Bürokratisch-überlasteten Lage bei den zuständigen Zulassungsbehörden, die im Namen des Umweltschutzes bisher-Genehmigte Pflanzenschutzmittel bewusst vom Markt entzogen haben.

 

Die Pa. Iv. 22.441 trägt wesentlich dazu bei diese Mangellage zu beseitigen. Der Zugang zu diversen Pflanzenschutzmitteln wird in ökonomischer weise und in verhältnismässig kurzer Zeit gesichert. Weiterhin dient diese Initiative unsere Kulturen zu schützen. Hierbei handelt es nichtsdestoweniger um eine Risikoentlastungsmassnahme gegenüber Pflanzenschutzmittelresistenzen sowie Schadorganismen. Wenn die zuständigen Behörden zunehmend Pflanzenschutzmittel verbieten, ohne diese durch neue Äquivalente zu kompensieren, führt dies zu einer Verringerung der auf dem Markt vorhandenen Mittel, zur Entwicklung von Pflanzenschutzmittel-Resistenzen und insofern zu einem Wirkungsverlust der noch verfügbaren Mittel.

 

Die SVP beantragt mit dieser Stellungnahme für die Umsetzung der Pa. Iv. 22.441 in allen Fällen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Insbesondere wichtig ist die Mehrheit bei Art. 160b, welcher die Niederlande und Belgien ebenfalls berücksichtigt. Zusätzlich zu den Mehrheitsanträgen wird gefordert:

 

Art. 160a Abs. 5:

Ersatzlos streichen.

Begründung: Es handelt sich hierbei um ein nutzloser Verweis auf das Gewässerschutzgesetz (GSchG), welches sowieso übergeordnet gültig ist.

 

Art. 160b Abs. 2

(…)Wenn es von der EU den EU-Mitgliedstaaten, auf deren Zulassung sich die Schweiz beruft,(..)

Begründung: Die Meldung von Änderungen der Zulassung muss sich nur auf den Mitgliedstaat beziehen, auf dessen Zulassung sich die Schweiz beruft und nicht auf alle Mitgliedstaaten. Dies dient auch der Einheit der Materie.

 

Art. 160b Abs. 3

Änderung der beiden Fristen von 30 Tagen auf 6 Monate.

Begründung: Gleich lange Spiesse für Verwaltung und Privatwirtschaft. Solange die Verwaltung 6 Monate (siehe Antrag Art. 160c) für die Bearbeitung nutzen darf, soll auch die Privatwirtschaft von dieser Fristdauer profitieren können.

 

Art. 160c

Das Zulassungsverfahren nach Artikel 160b dauert höchstens 6 Monate ab Einreichung des vollständigen Gesuchs.

Begründung: Gleich lange Spiesse für Verwaltung und Privatwirtschaft. Von den Landwirtinnen und Landwirte wird im Postulatsbericht zu den Postulaten 20.3931 und 21.3015 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» gefordert, dass sie bis 2050 eine Arbeitseffizienzsteigerung von 50% erreichen sollen. Dieselben Anforderungen dürfen entsprechend auch an die öffentliche Verwaltung gestellt werden.

 
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