Die SVP unterstützt die Vorlage, einschliesslich der Variante, punktuelle Änderungen am OR vorzunehmen. Der flexible Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Treiber der Schweizer Wirtschaftskraft. Die unterbreitete Vorlage wahrt diese Flexibilität und passt das Arbeitsrecht an die aktuellen Gegebenheiten an.
Die Vorlage der Kommission sieht im Arbeitsgesetz einige Liberalisierungen vor, insbesondere für Arbeitnehmende in Telearbeit, die selbst oder deren Vertretungen eine diesbezügliche Regelung mit ihrem Arbeitgeber treffen. So sollen die maximale Zeitspanne, innert welcher die Arbeit geleistet werden kann, von 14 auf 17 Stunden erhöht und gelegentliche Arbeitseinsätze aus eigenem Antrieb an Sonntagen erlaubt werden. Die Mindestruhezeit soll demgegenüber von 11 auf 9 Stunden reduziert werden. Mit diesen Regelungsvorschlägen möchte die Kommission eine flexiblere Arbeitszeiteinteilung innerhalb des Tages und der Woche ermöglichen.
Diese Flexibilisierung ist nichts anderes als eine Anpassung des Arbeitsgesetzes an die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft. Damit handelt es sich um die Weiterführung des Flexibilitätsprinzips im Arbeitsmarkt.
Ursprünglich hätte lediglich das Arbeitsgesetz verändert werden müssen. Doch in den Beratungen ist auch deutlich geworden, dass punktuelle Anpassungen des OR angebracht sind. Die SVP ist mit diesen Anpassungen einverstanden, denn sie erhöhen die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Telearbeit oder dem Homeoffice.