Die SVP unterstützt die Übertragung der Überwachungsaufgaben, welche das geltende Geldwäschereidispositiv betreffen, an das neu eingeführte Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Damit über-nimmt das BAZG die Geldwäschereiaufsicht über die Handelsprüfer und Gruppengesellschaften, die mit Bankedelmetallen handeln, ohne gesetzliche Pflichten für die Marktteilnehmer, welche gemäss dem FINIG auf-erlegt werden, massgeblich zu ändern.
Mit den vorliegenden Verordnungsänderungen werden die bereits bestehenden, für den Sektor relevanten Sorgfaltspflichten in Bezug auf das Geldwäschereiabwehrdispositiv in einen einzigen Erlass zusammengeführt. Da die Übertragung der Geldwäscherei-Gesetz-Aufsicht an das Zentralamt dem Wunsch der Branche entspricht, unterstützt auch die SVP diese Änderung. Von der am 1. Juli 2022 in Kraft tretenden Verordnungsänderung verspricht sich die Branche, einen vereinfachten Austausch mit den Behörden, da ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Behörde (das Zentralamt der BAZG) für die Regulierung zuständig ist. Dies ist aus Sicht der Unternehmen zu begrüssen.
Aufgrund des verbesserten Zugangs der Unternehmen zur Verwaltung (gemäss dem Prinzip eines «one-stop-shops») und den inhaltlich marginalen gesetzlichen Änderungen unterstützt die SVP die Verordnungsrevision.