Die SVP unterstützt grundsätzlich die Erhöhungen der Pflichtlagerhaltung von aktuell 3 Monaten auf 12 Monate. Bei der Ausgestaltung und Modalitäten der Pflichtlagerhaltung sind jedoch den Interessen der Landwirtschaft und den Pflichtlagerhalter gebührend Rechnung zu tragen.
Geeignetes Szenario
Die Bewältigung von schweren Mangellagen, um Nahrungsknappheit in der Schweiz vorzubeugen ist höchste Priorität zuzuordnen. Durch die masslose Zuwanderung (+180’000 Netto-Zuwanderung im Jahr 2022) akkumulieren sich auch die Herausforderungen für die Pflichtlagerhaltung. Angeregt durch die vergangene Covid-Pandemie, die Ukraine-Krise und eine mögliche Energieknappheit möchte der Bundesrat die Notvorräte für die Bevölkerung von bisher 3 Monaten auf 12 Monate erhöhen. Das gewählte Szenario geht davon aus, dass der internationale Handel während eines Jahrs komplett ausfällt.
12 Monate als geeignete Zielgrösse
Aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass mögliche Mangellagen auftreten, ist die angestrebte Zielgrösse, eine Autarkie von 12 Monate, erstrebenswert. In Bezug auf die Ausgestaltung der Modalitäten der Ausgestaltung der Pflichtlager wird untenstehend Stellung genommen.
Zu den gestellten Fragen nimmt die SVP wie folgt Stellung:
Ja, diese Erhöhung ist durch die überdurchschnittliche Abhängigkeit von Importen gerechtfertigt.
Nein. Die Erhöhung des dualen Weizens ist unnötig. In Zeiten einer schweren Mangellage kann der Futterweizen problemlos für die Erstellung menschlicher Nahrung genutzt werden. Während einer schweren Mangellage können deshalb bei der Konsistenz der menschlichen Lebensmittel Abstriche in Kauf genommen werden. Damit können enorme zusätzliche Kosten für die Pflichtlagerhalter und Herausforderungen beim Einbezug der Pflichtlager bei den betrieblichen Abläufen vermieden werden. Die Erhöhung der Lagerkapazitäten ist im Hinblick auf eine Pflichtlagerhaltung für die Dauer von 12 Monaten neu auszurichten.
Ja, die Pflichtlagerhaltung der Reismenge ist für 12 Monate anzupassen.
Nein, von der Schlachtung des fast gesamten Schweine- und Geflügelbestandes innerhalb von wenigen Monaten ist aus ethischen und praktischen Gründen (Kühlung und Verpackung des Fleisches) abzusehen. Ein einvernehmlicher Abbau der Tierbestände während einer schweren Mangellage muss mit den betroffenen Branchenverbänden vereinbart werden.
Ja.