Die SVP unterstützt grundsätzlich die vorliegende Verordnung zur Sicherstellung der Stromversorgung in Krisenzeiten, fordert jedoch eine klare Beschränkung der Massnahmen auf akute Notfälle. Es ist entscheidend, dass der freie Wettbewerb erhalten bleibt und Swissgrid keine langfristige Beteiligung an der Stromproduktion und am Stromhandel übernimmt. Gleichzeitig ist die SVP fest davon überzeugt, dass eine nachhaltige Strategie zur Gewährleistung der Energiesicherheit der Schweiz die Kernenergie einschliessen muss. Während kurzfristige Massnahmen zur Überbrückung von Engpässen notwendig sind, ist die Kernenergie die einzige zuverlässige und emissionsarme Energiequelle, welche die Stabilität und Unabhängigkeit der Schweizer Energieversorgung langfristig gewährleisten kann.
Die SVP unterstützt grundsätzlich Art. 2 der Verordnung, da es sich um eine notwendige Massnahme zur Sicherung der Energieversorgung in Notlagen handelt. In Zeiten drohender Versorgungsengpässe und steigender Strompreise ist es unerlässlich, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um Stromausfälle zu verhindern. Art. 2 ermöglicht den Einsatz von Reservekraftwerken, bevor es zu einem Stromausfall kommt. Der Schutz der Bevölkerung steht für die SVP im Vordergrund – gerade in den kalten Wintermonaten sollte niemand ohne Strom gehen. Diese Massnahme gewährleistet eine zusätzliche Sicherheit, indem sie nicht nur auf verbrauchslenkende Massnahmen setzt, sondern gleichzeitig sicherstellt, dass im Notfall zusätzliche Energie in das Stromnetz fliesst. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Marktschutz und Versorgungssicherheit gewährleistet, was letztlich auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz zugutekommt.
Die SVP hält es für notwendig, in Krisenzeiten geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Insbesondere in der Energieversorgung ist es entscheidend, unser Volk und Wirtschaft vor den schwerwiegenden Konsequenzen einer Strommangellage zu schützen. In diesem Zusammenhang begrüssen wir grundsätzlich die Zielsetzung zusätzliche Massnahmen für den Einsatz von Reservekraftwerken zu ermöglichen. Gleichzeitig legen wir Wert auf die Wahrung der Prinzipien des freien Wettbewerbs.
Wir befürworten die Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung, jedoch darf dies nicht auf Kosten des liberalisierten Marktes geschehen. Der Vorschlag, die Kompetenzen von Swissgrid temporär zu erweitern und ihr auch Tätigkeiten in der Stromproduktion und im Stromhandel zu erlauben, birgt aus unserer Sicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Swissgrid verfügt als Übertragungsbetreiberin über eine marktbeherrschende Stellung und sollte, wie es die Entflechtungsgrundsätze des Strommarktes verlangen, von direkten Marktaktivitäten ausgeschlossen bleiben. Diese Trennung ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmer unter gerechten Bedingungen agieren können. Eine Ausweitung der Aktivitäten von Swissgrid in den Marktbereich könnte private Energieunternehmen benachteiligen und sich langfristig negativ auf Investitionen und die Innovationskraft im Energiesektor auswirken. Wir sehen es als unerlässlich an, dass der Wettbewerb aufrechterhalten wird, um die Effizienz und Kostentransparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.
Die SVP ist jedoch bereit, einen pragmatischen Kompromiss zu unterstützen, sofern die Beteiligung von Swissgrid klar auf Notfälle beschränkt wird. In Krisensituationen, in denen eine akute Versorgungslücke droht und die herkömmlichen Marktmechanismen nicht mehr ausreichen, soll Swissgrid eine erweiterte Rolle übernehmen können. Hierbei ist entscheidend, dass der Einsatz zeitlich und sachlich streng begrenzt wird. Sobald die Versorgungslücke überwunden ist, muss Swissgrid ohne weitere Markteingriffe unverzüglich in ihre ursprüngliche Funktion als neutrale Netzbetreiberin zurückkehren. Wir fordern daher, dass diese Massnahme klar definiert und auf den Einsatz in schwerwiegenden Notfällen beschränkt bleibt. Zudem müssen klare Kriterien für den Einsatz von Swissgrid in der Produktion und im Handel festgelegt werden. Dies gibt den Marktteilnehmern die nötige Handlungssicherheit und stellt sicher, dass der Eingriff nicht zu einer dauerhaften Verzerrung des Wettbewerbs führt.
Ziel muss es sein, die Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz in der Energieversorgung zu wahren, ohne die Marktliberalisierung und die damit verbundenen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger zu gefährden.