Die SVP stimmt dem Entwurf der Verordnung über die Auskunft zu Mass-nahmen des Erwachsenenschutzes zu.
Ziel eines Auskunftsbegehrens ist es, Kenntnis darüber zu erlangen, ob eine bestimmte Person durch eine Erwachsenenschutzmassnahme oder einen wirksamen Vorsorgeauftrag und mit Blick auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist oder nicht. Es liegt sowohl im Interesse der von einer Erwachsenenschutzmassnahme betroffenen Person als auch im Interesse ihrer potenziellen Vertragspartei, dass eine allfällige Einschränkung der Handlungsfähigkeit offengelegt wird. Die Auskunft dient ganz generell dem Schutz des Geschäftsverkehrs.
Die SVP Fraktion hat in der Wintersession 2016 einstimmig der Ergänzung des Zivilgesetzbuches zugestimmt, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass die entsprechenden Auskünfte einfach, rasch und einheitlich erteilt werden und dieser dafür eine Verordnung erlässt. Der nun vorliegende Verordnungsentwurf erfüllt diesen Auftrag.