Die SVP ist im Allgemeinen mit den Änderungen im Rahmen der Fragestellungen einverstanden und unterstützt die vorliegende Anpassung der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft grundsätzlich.
Die SVP ist im Allgemeinen mit den Änderungen im Rahmen der Fragestellungen einverstanden und unterstützt die vorliegende Anpassung der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft grundsätzlich.
Die Totalrevision der Verordnung verfolgt zwei Stossrichtungen. Die erste ist die Erweiterung, die Flexibilisierung sowie die Präzisierung der Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite (SGH). Die zweite ist die Ausdehnung der Förderperimeter in Anlehnung an den örtlichen Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik sowie die Erhöhung der Begrenzung des Darlehensbetrags pro Investitionsprojekt. Die SGH soll neu Darlehen bis zu sechs Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswerts gewähren können, auch soll sie in Ausnahmefällen höhere Darlehensbeträge ermöglichen können. Mit beiden Hauptstossrichtungen der Totalrevision ist die SVP grundsätzlich einverstanden.
Ebenfalls zufrieden zeigt sich die SVP mit der bewussten Koordination der Zweitwohnungsgesetzgebung mit der vorliegenden Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Damit kann der als Folge der Zweitwohnungsinitiative erwartete beschleunigte Strukturwandel im Tourismus abgefedert werden. Die Optimierung der Beherbergungsförderung, insbesondere die Erhöhung und Flexibilisierung der Darlehens- und Haftungsgrenzen der SGH, sowie ein befristetes touristisches Impulsprogramm tragen dazu bei, dass Hotelumbau- und neubauprojekte auch künftig realisiert werden können.