Vernehmlassung

Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV)

Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form ab. Die Dreiteilung der Krisenorganisation wird grundsätzlich unterstützt, die Schaffung eines permanenten Kernstabes ist jedoch überflüssig, da auf verschiedenen Ebenen bereits funktionierende Krisenpläne und -stäbe bestehen, die lediglich besser koordiniert werden müssen. Auch die Verlagerung des Krisenmanagements in die Hände der zivilen Spitzenverwaltung ist höchst fragwürdig.

Der Entwurf sieht die Schaffung einer dreistufigen Krisenorganisationsstruktur vor. Es soll ein permanenter Kernstab eingerichtet werden, der alle Departemente und Verwaltungseinheiten beim Aufbau ihres Krisenmanagements unterstützt. Dieser permanente Kernstab wird dann im Krisenfall in die weiteren Krisenstrukturen integriert. Je nach Krise kann dies durch einen operativen Krisenstab geschehen, der aus den betroffenen Departementen und Verwaltungseinheiten gebildet wird, oder im Falle einer nationalen Krise durch einen politisch-strategischen Krisenstab, der die gesamte Verwaltung betrifft und dort zugunsten der Exekutive tätig wird. Je nach Schwere einer Krise werden also in zwei Stufen mehr betroffene Departemente und Verwaltungseinheiten einbezogen. Diese Abstufungen sind grundsätzlich sinnvoll, erfordern aber keine neuen Strukturen, sondern lediglich eine bessere Koordination der bestehenden Krisenstrukturen.

Die Departemente und Verwaltungseinheiten auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene verfügen bereits heute über funktionierende Krisenstrukturen. Es ist nicht notwendig, neue Stäbe für zusätzliche Krisenstrukturen zu schaffen, sondern die Schnittstellenproblematik zwischen den bestehenden Strukturen zu lösen. Die bestehenden Strukturen haben sich auf allen Ebenen bewährt und benötigen für Krisen in größerem Umfang klare Anlauf- und Koordinationsstellen. Statt der Schaffung eines neuen und teuren Kernstabes fordern wir hier die Einrichtung einer Zusammenführungs- und Koordinationsstelle. Diese Stelle sollte die in Artikel 12 genannte Früherkennung steuern und durch aktive Informationsbeschaffung und -weitergabe in allen betroffenen Bereichen neben der Antizipation auch die Auswertung der Informationen steuern und vornehmen können. Dabei greift die neue Stelle lediglich auf bereits vorhandene Kompetenzen und Informationsflüsse zurück und vernetzt diese zum Nutzen des Krisenmanagements. Für das zivile Krisenmanagement sollte diese Stelle klar entweder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) oder beim Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) angesiedelt sein. Für das sicherheitspolitische Krisenmanagement sollte das neu geschaffene Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SIPOL) als sicherheitspolitische Fusionszelle diese Aufgabe übernehmen.

Vielmehr sieht der Entwurf in Artikel 12 vor, dass jedes Departement ein eigenes Früherkennungs-, Antizipations- und Informationssystem aufbaut. Dies entspricht einem massiven Mehraufwand, der zweifellos mit entsprechenden Mehrkosten, Personalaufstockungen und Kompetenzerweiterungen einhergehen wird. Zudem löst dieses Vorgehen die bestehende Schnittstellenproblematik nicht, sondern verstärkt sie eher, da nun jedes Departement eigene Strukturen aufbauen muss. Vorausschauend braucht es mehr zentrale Koordination und weniger Einzelzuständigkeiten auf lokaler Ebene – zumal mit den Blaulichtorganisationen, den Nachrichtendiensten und der Wissenschaft bereits verlässliche Partner zur Verfügung stehen, die nur effizient eingebunden werden müssen. Die SVP lehnt einen Ausbau der Verwaltung zugunsten von Früherkennungsstellen in allen Verwaltungseinheiten strikt ab und fordert eine bessere Führung und Koordination der bereits bestehenden Früherkennungs- und Auswertungsstellen.

Artikel 12 wirft weitere Fragen auf, die noch beantwortet werden müssen. So wird dort die Verantwortung für Grossübungen sowohl dem BABS als auch der Bundeskanzlei (BK) zugewiesen. Die Verantwortung sollte klar bei einer Organisationseinheit liegen und nicht zwischen zwei Organisationen aufgeteilt werden, da sonst unklare Grundlagen entstehen und die Übungsorganisation und -durchführung durch zusätzlichen Koordinationsaufwand zwischen den beiden Organisationen erschwert wird. Der vorliegende Entwurf schafft hier ein neues Schnittstellenproblem, anstatt ein bestehendes zu lösen.

Der erläuternde Bericht erweckt den Eindruck, dass das gesamte Krisenmanagement in der zivilen Spitzenverwaltung angesiedelt werden soll, was durchaus fragwürdig ist. So spielen beispielsweise professionelle Organisationen wie das SEPOS und der SVS in dieser Organisation keine Rolle. Auch andere militärische, polizeiliche oder nachrichtendienstliche Elemente werden in der Vorlage nicht erwähnt, obwohl sie in einer solchen Struktur zwingend vertreten sein müssten. Auch die Szenarien «Krieg» und «Verteidigung» scheinen bei dieser geplanten Neustrukturierung nicht berücksichtigt zu werden.

 
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