Die SVP lehnt den Zwang zur elektronischen Abwicklung der Prozesse bei der Mehrwertsteuer für Unternehmen ab. Die Wahl zwischen der elektronischen Abwicklung und Papiereingaben soll bestehen bleiben.
Die SVP hatte bereits die Grundlage für den nun anvisierten Zwang zur elektronischen Abwicklung der Prozesse bei der Mehrwertsteuer mit der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Verfahren im Steuerbereich abgelehnt.
Die Unternehmen, welche die Mehrwertsteuerprozesse noch in Papierform erledigen möchten, werden damit drangsaliert. Der Staat, welcher als Dienstleister auftreten sollte, zwingt somit die 10% der Unternehmen, welche die Abrechnungen der Mehrwertsteuer noch in Papierform erledigen, die elektronische Einreichung vorzunehmen und die notwendigen Kompetenzen und Kapazitäten aufzubauen.