Themen
Umwelt
Vernehmlassung

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Die SVP kann der Vorlage in vorliegender Form nicht zustimmen. Das elementare Ziel der Verordnung besteht darin, wirksame CO2-Reduktionsmassnahmen im Inland zu ermöglichen. Diesem Grundsatz wird der Entwurf jedoch in keiner Weise gerecht. Vielmehr sind einzelne Regelungen sogar so ausgestaltet, dass sie die Zielerreichung nicht nur behindern, sondern sogar komplett verunmöglichen. Dies widerspricht einerseits dem CO2-Gesetz, andererseits aber auch der Schweizerischen Klimapolitik insgesamt und führt dazu, dass der Emissionsausstoss nicht effizient genug reduziert wird und damit auch die CO2-Abgabe weiter ansteigen kann. Eine solche Taktik ist unredlich und verwerflich.

Klar abgelehnt werden deshalb unter anderem der Verzicht auf Bescheinigungen bei Übererfüllung der Ziele bis 5 Prozent (Art. 11a Abs. 2) sowie der generelle Ausschluss von Branchen und Unternehmen, deren Tätigkeiten im Anhang nicht aufgeführt werden, bzw. deren Emissionen nicht eine gewisse Prozentzahl erreichen wie auch die Einschränkungen zum Zusammenschluss von Einzelfirmen welche nicht eine gewisse Emissionsmenge erreichen (Art. 66). Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass die Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgebieten zur Emissionsreduktion explizit aus der Verordnung ausgeschlossen werden sollen.

Der Hinweis im Bericht, dass die Staatengemeinschaft noch keine Regeln für die Anrechnung beschlossen hat, ist mehr als fadenscheinig, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Verwaltung dies bislang nie davon abgehalten hat, weitereRegulierungen und Massnahmen zu implementieren, obwohl es ebenso zur Zeit kein staatenübergreifendes Klimaabkommen gibt.

Aus Sicht der SVP ist der Entwurf in dieser Ausgestaltung klar nicht akzeptabel. Anstelle eines Abbaus von bürokratischen Hindernissen und einer Verbesserung der Effizienz für Reduktionen im Inland, baut man neue Regulierungen und Verbote ein. Ob dies  klimapolitisch sinnvoll ist, interessiert unsere Umwelt-schutzbehörde wohl nicht. Man wird den Eindruck nicht los, dass es deshalb auch gar nicht um Reduktionen geht, sondern rein um die Erhöhung von Abgaben und Gebühren sowie zusätzliche staatliche Einflussnahme auf Wirtschaft und Gesellschaft.

Symptomatisch für diesen Dirigismus ist auch, dass mit der Revision zusätzlich die Gebührenverordnung des BAFU angepasst werden soll. Mit der Änderungerhöht sich die ordentliche Gebühr von 140 Franken auf bis zu 240 Franken pro Stunde – das ist eine Erhöhung um über 70 Prozent! Es ist in höchstem Masse befremdend und widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand, wenn sich der Staat an der Klimapolitik bereichert. Für weitere Detailanträge verweisen wir auf die Anträge von economiesuisse und den Strassenverbänden Astag und strasseschweiz sowie der Erdölvereinigung.

 

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden