Vernehmlassung

Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS).

Die SVP will für alle Menschen in der Schweiz Sicherheit und ist überzeugt: Was für alle Sicherheit schafft, schützt auch die Minderheiten. Die vorgeschlagene Verordnung schlägt leider einen falschen Weg ein, sowohl von der Wirksamkeit her, als auch aus ordnungspolitischer Sicht. Die SVP fordert deshalb eine grundsätzliche Debatte darüber, wie die Schweiz ihrem Image als sicheres Land wieder gerecht werden kann.

Keine Symptombekämpfung, die vom Staatsversagen ablenkt
So wie sich das Wohl des Landes an dem Wohl der Schwächsten misst, so muss das Sicherheitsempfinden der verletzlichsten Gruppen der Gradmesser dafür sein, ob die Schweiz genügend in die Sicherheit von Land und Leuten investiert. Es gibt reflexartige politische Widerstände, wenn die Sicherheitsorgane (Polizei, Grenzwachtkorps, Nachrichtendienst, Armee, Zivilschutz etc.) um genügend bzw. zeitgemässe Mittel bitten. Dass die jüdische Gemeinschaft schon lange jährlich bis zu 7 Millionen Franken für eigene Sicherheitsvorkehrungen aufwenden muss, ist ein Gradmesser dafür, dass die Schweiz in einer zentralen Staatsaufgabe Rappenspalterei betreibt.

Welche Antwort bietet die vorliegende Vernehmlassung auf das Sicherheitsmanko? Exponenten und Einrichtungen verschiedener Minderheiten sollen für Zäune, Mauern, Eingangssicherungen und Überwachungskameras bundesstaatliche Subventionen erhalten. Die Schweiz galt einst als eines der sichersten Länder der Welt. Zu ihrer humanitären Tradition gehört, dass verfolgte Minderheiten innerhalb ihrer Grenzen Sicherheit finden. Kann diese bald nur noch innerhalb von gated communities geboten werden? Damit einher geht der fatale Falscheindruck, gewaltextremistische Bedrohungen seien nur das Problem der davon explizit angefeindeten Minderheiten. Dabei bilden alle Bewohner der Schweiz eine Schicksalsgemeinschaft. Wieso soll es ausgerechnet bei der Sicherheit eine Zweiklassengesellschaft geben? Offensichtlich haben zu viele Individuen sich in der Schweiz eingefunden, die anderen an Leib und Leben schaden wollen. Gegen solche Extremisten müssen Nachrichtendienst und Polizei ermitteln können und die Justiz muss sie ihrer gerechten Strafe zuführen. Auch muss die Einreise (oder Rückkehr) von gefährlichen Individuen bestmöglich unterbunden werden. Dies wirkt mehr, als Bundesgelder für softe Massnahmen mit der Giesskanne über diversen Minderheiten auszuschütten, die sich wegen der Anwesenheit von ganz wenigen, dafür sehr gefährlichen Menschen auch hinter dem aufwändigsten Sicherheitsdispositiv bedroht fühlen müssen.

Ordnungspolitisch verkehrter Ansatz
Die Verordnung stützt sich auf Gesetzesartikel 386 STGB, der seinerseits aber auf keiner festen Verfassungsgrundlage steht. Die Kantone sind hier eigentlich zuständig und sie können den Schutzbedarf einer vorstellig werdenden Gruppe besser beurteilen. Art. 57 BV sieht für den Bund nur die finanzielle Beteiligung an Massnahmen vor, die eine nationale Dimension haben. Für die von Kanton zu Kanton verschiedene Situation der besonders bedrohten Minderheiten fehlt diese nationale Dimension. Geld vom Bund pauschal zu verteilen, um «eine positive Signalwirkung für ein finanziell stärkeres Engagement der Kantone und Gemeinden» auszulösen (SVS-Bericht 7.2), verkehrt das Subsidiaritätsprinzip in sein falsches Gegenteil. In der Schweiz gut integrierte Gemeinschaften sollten sich dessen eigentlich bewusst sein und bei ihren Kantonen vorstellig werden. Wenn schon, wäre der im SVS-Bericht vorgeschlagene Lösungsansatz auf Ebene des Bundesgesetzes zu verfolgen.

Das staatliche Gewaltmonopol stärken, nicht den Wohlfühlaktionismus
Die Verordnung von 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte wie auch diejenige von 2018 gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus scheinen das Sicherheitsgefühl diverser Minderheiten nicht verbessert zu haben. Steuergelder sind besser in wirksame Anstrengungen zu investieren, statt more of the same zu fordern. Gerade bei gewaltextremistisch oder terroristisch motivierten Tätern dürften Sensibilisierungskampagnen auf taube Ohren stossen. Vor zum Äussersten entschlossenen Angreifern schützt am Ende kein gutes Zureden und kein bauliches Hindernis, sondern nur ein ebenso zum Schutz seiner Mitmenschen entschlossener Verteidiger. Beim Schutz von ausländischen Botschaften begnügt sich der Staat ja auch nicht der Mitfinanzierung von Sensibilisierungskampagnen und Überwachungskameras. Vielmehr ist das staatliche Gewaltmonopol mit uniformiertem Personal rund um die Uhr präsent.

Bund und Kantone stehen in der Verantwortung, Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten. Wenn der Nachrichtendienst die Bedrohung so hoch einstuft, dass es vor bestimmten Einrichtungen Sicherheitspersonal braucht, dann sollen Polizei und Armee in der Lage sein, Präsenz zu markieren. Steuergelder sollen deren auftragsgerechte Alimentierung ermöglichen, statt private Sicherheitsfirmen quer zu subventionieren.

Politisch werden einmal gewährte Mittel nicht wieder entzogen werden können. Das Nachhaltigkeitsgebot (Artikel 6, Materielle Voraussetzungen) impliziert anhaltende Geldflüsse an eine ständig wachsende Empfängerzahl. Artikel 8 erweckt den Eindruck, dass für eine Minderheit gewährte Mittel fast zwangsläufig durch weitere Gruppen beansprucht werden. Weil nicht die Bedrohungsanalyse des NDB massgebend ist, wird politisch der Weg des geringsten Widerstands beschritten und Geld verteilt für Sensibilisierungskampagnen, deren Wirksamkeit schlicht nicht messbar sind. Diese aus Optik des Bundes insgesamt geringen Beträge müssen auch noch auf ihre zweckmässige Verwendung überprüft werden. Kantonseigene Mittel können gezielter und mit geringerem Administrativaufwand fliessen. Am wirksamsten wäre es aber, wenn Bund und Kantone unsere Steuergelder für genügend Polizisten, Grenzwächter und Milizsoldaten aufwenden würden, die zu jeder Zeit für die ganze Bevölkerung Sicherheit generieren.

Gesellschaftliche Integration statt bauliche Isolation
Bauliche Schutzmassnahmen lassen sich kaum ohne physische Isolation von der Nachbarschaft und Gemeinde realisieren. Statt gegen derart geschaffene Distanz zur Restbevölkerung mit staatlich subventionierten Sensibilisierungskampagnen anzukämpfen, sollte jede Minderheit überlegen, was sie für ihre Integration und für ein aktiv gelebtes Miteinander tun kann. Denn was können Überwachungskameras schon sehen, das nicht auch von wohlgesonnenen Nachbarn gesehen und den Behörden gemeldet werden könnte?

Vieles ist heute schon ohne Verordnung möglich. Die jüdische Gemeinschaft hat hier ja leider schon Erfahrung sammeln und institutionelle Abläufe einspielen müssen, die auch ohne Geld vom Bund gelebt werden können.

Richtig und wichtig ist in der Vernehmlassung die Einschränkung, dass Gruppen ohne gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten keinen Anspruch auf den Status einer besonders bedrohten Minderheit haben. (Art. 3, S. 6ff.). Gerade wegen solcher Gruppen fühlen sich nicht nur Minderheiten in unserem Land nicht mehr sicher. Die SVP setzt sich deshalb für ein konsequentes rechtsstaatliches Handeln ein, wo immer gewaltextremistische und terroristische Brandstifter ausgemacht werden. Alle Einwohner der Schweiz sollen sich frei und sicher fühlen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden