Im Falle einer Kontingentierung des Bezugs elektrischer Energie bei einer Strommangellage müssen gemäss den Verordnungsentwürfen über die Kontingentierung und die Sofortkontingentierung des Verbrauchs von elektrischer Energie alle Grossverbraucher für eine bestimmte Zeitspanne ihren Strombezug um einen einheitlichen Prozentsatz senken.
Von einer solchen Kontingentierung wären rund die Hälfte der 720 Schweizer zentralen Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser betroffen. Die bei einer Kontingentierung vorgegebene Reduktion des Strombezugs würde dazu führen, dass bei diesen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Gewässer erforderliche Mindestreinigung der Abwässer nicht mehr gewährleistet wäre. Erhebliche seuchenhygienische Probleme und gravierende unumkehrbare Gewässerverunreinigungen wären die Folge. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage würde diese unerwünschten Auswirkungen beheben, indem eine funktionierende Abwasserreinigung auch während einer Mangellage gewährleistet ist.
Aus Sicht der SVP ist eine funktionierende Abwasserreinigung für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt von zentraler Bedeutung, weshalb wir der übersichtlichen und angemessenen Verordnung zustimmen.
Auch im Lichte dessen, dass alle Abwasserreinigungsanlagen zusammen rund 470 GWh elektrische Energie pro Jahr verbrauchen, gleichzeitig aber 740 GWh Energie pro Jahr aus Klärgas produzieren, ist dem in der Verordnung vorgeschlagenen Bewirtschaftungsmodell zuzustimmen.