Die SVP ist mit den Änderungen in den Verordnungen über die Biotope von nationaler Bedeutung, der Luftreinhalte-Verordnung sowie der Abfallverordnung grösstenteils einverstanden. Jedoch sehen wir die vorgeschlagenen Änderungen zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung kritisch.
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Die SVP lehnt diese unnötige und unausgewogene Verschärfung des Chemikalienrechts ab, da die Wirtschaft und Versorgungssicherheit gefährdet wird, ohne klare Vorteile für Umwelt und Gesundheit zu bieten. Zwar ist der Ansatz zum Schutz von Umwelt und Gesundheit richtig, doch die Einschränkung von Chemikalien birgt erhebliche Risiken für die Wertschöpfungskette verschiedenster Industrien, während die behaupteten Vorteile einer solchen Regulierung weder eindeutig bewiesen noch ausgewogen dargestellt sind. Die Kosten dieser Massnahmen sind unklar und könnten zu erheblichen Belastungen für Volk und Gewerbe führen. Weiterhin dürfen bestehende Anlagen nicht von den neuen Vorschriften betroffen sein, da teure Nachrüstungen oder Ersatzanschaffungen eine unverhältnismässige Belastung darstellen würden. Letztlich sollte die Schweiz eigenständig und mit Augenmass entscheiden, welche Anpassungen notwendig sind, anstatt blind EU-Regulierungen zu übernehmen.
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)
Insofern die Frist für die Umsetzung der Phosphorrückgewinnungspflicht bis 2026 nicht eingehalten werden kann, unterstützt die SVP die Frist um zwei Jahre zu verschieben und von den Kantonen Umsetzungskonzepte zu beantragen. Die Sicherstellung der inländischen Phosphorversorgung ist eine strategische Notwendigkeit, um die Abhängigkeit von unsicheren Importquellen zu reduzieren. Gleichzeitig müssen bei der Umsetzung der Rückgewinnung praxisnahe und wirtschaftlich tragbare Lösungen gewährleistet sein.
Die Reduktion der Rückgewinnungsquote auf 16 kg Phosphor pro Tonne Klärschlamm ist ein pragmatischer Schritt, der die notwendige Versorgung mit Phosphor-Mineraldünger sicherstellt und gleichzeitig Flexibilität für andere Verwertungsmöglichkeiten wie die Nutzung von Klärschlamm als Ersatzbrennstoff in der Industrie ermöglicht. Die SVP fordert jedoch eine regelmässige Überprüfung dieser Quote, circa alle 10 Jahre, um die langfristige Eigenversorgung weiter zu verbessern. Langfristig soll der gesamte Phosphor-Bedarf der Schweiz durch Recycling gedeckt werden.
Die Finanzierung über die Abwassergebühren entspricht der Logik des Verursacherprinzips und ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings darf das Phosphor-Recycling nicht dazu führen, dass Schweizer Landwirte mit überhöhten Kosten belastet werden. Der mineralische Recyclingdünger muss für die Landwirtschaft wirtschaftlich attraktiv bleiben und preislich mit importiertem Mineraldünger konkurrenzfähig sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der Klärschlamm, der zur Phosphorrückgewinnung zugeführt wird, nicht mehr kosten sollte als Klärschlamm, der als Ersatzbrennstoff verwendet wird.
Die Qualität des neuen Recyclingdüngers muss sichergestellt sein. Kontrollen sollen nachweisen, dass keine Schadstoffe oder Rückstände im Dünger enthalten sind, insbesondere keine gesundheits- oder umweltschädlichen Stoffe wie PFAS. Die Produktequalität muss entsprechend regelmässig überprüft und transparent dokumentiert werden.
Zudem muss sichergestellt werden, dass Landwirte weiterhin frei entscheiden können, ob sie Recyclingdünger verwenden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von Recyclingdünger lehnt die SVP kategorisch ab. Der freie Markt sollte bestimmen, ob sich der Recyclingdünger in der Praxis durchsetzt aufgrund der Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Verordnungen über die Biotope von nationaler Bedeutung («Mantelerlass»)
Die SVP stellt sich grundsätzlich nicht gegen die vorgeschlagenen Änderungen, verlangt jedoch die Einhaltung folgender Grundsätze. Landwirtschaftliche Flächen dürfen durch Anpassungen der Biotopverordnungen nicht verloren gehen. Zudem müssen bei der Ausweisung von Biotopen die Eigentumsrechte der Landwirte gewahrt und diese in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die Landwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil der kulturellen Identität der Schweiz und darf nicht durch übermässige Bürokratie beeinträchtigt werden. Auch die Festlegung von Pufferzonen um Schutzgebiete darf nicht zulasten der Landwirtschaft erfolgen. Landwirte, die geschützte Flächen pflegen, müssen angemessen entschädigt werden, wobei die Finanzierung dieser Entschädigungen ausserhalb des Agrarbudgets erfolgen muss.
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Die SVP unterstützt die Verlängerung der zulässigen Dampfdrucküberschreitung von Benzin-Bioethanol Gemische auf 2030.