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Vernehmlassung

Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG)

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf für ein Psychologieberufegesetz ab. Zwar ist es notwendig, dass für Patienten ein wirksamer Schutz gegen unqualifizierte Leistungserbringer im Bereich der…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf für ein Psychologieberufegesetz ab. Zwar ist es notwendig, dass für Patienten ein wirksamer Schutz gegen unqualifizierte Leistungserbringer im Bereich der Psychologie besteht. Allerdings ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung für die Patienten wenig zielführend. Anstelle eines griffigen Titelschutzes wird im Gesetz eine teilweise unnötige Verakademisierung der Psychologieberufe festgeschrieben. Dadurch werden die erbrachten Leistungen verteuert. Zudem wird durch die gewählte Formulierung des Gesetzes ein Präjudiz für eine spätere Leistungsabrechnung zu Lasten der Grundversicherung geschaffen, was die Kosten zusätzlich ansteigen lassen würde. Die SVP weist den vorliegenden Gesetzesentwurf daher entschieden zurück und empfiehlt alternativ den Kontrahierungszwang aufzuheben und gleichzeitig einen griffigen Titelschutz einzuführen, welcher den Konsumenten klar aufzeigt, über welche Qualifikationen ein Titelinhaber verfügt und welche Leistungen der Titelinhaber anbieten darf. Es kann nicht angehen, dass aufgrund mangelnder berufsstandlicher Koordination ein kostentreibender Umweg über ein Gesetz gegangen wird, welches in die Kompetenzen der Kantone und der Hochschulen eingreift.

Unbestrittenermassen besteht auch in der Schweiz eine Notwendigkeit nach einem griffigen Titelschutz im Bereich der Psychologieberufe. Patienten müssen vor der Inanspruchnahme von psychologischen Leistungen in der Lage sein, sich über die Fähigkeiten ihres Leistungserbringers umfassend und schnell zu informieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht in eine falsche Richtung. Anstatt auf einen griffigen Titelschutz abzustellen, versucht der Gesetzesentwurf über die Bevorzugung einzelner Berufsverbände eine standespolitische Organisationsform einzuführen. Damit schiesst der Gesetzesentwurf weit über die Zielsetzung des Titel- und Konsumentenschutzes hinaus. Durch die für den Titelschutz neu eingeführten, teilweise unnötigen Anforderungen werden die erbrachten Leistungen im Gesundheitsmarkt unnötig verteuert. Dies widerspricht dem Anliegen der SVP, welche die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien senken möchte.

Es muss ausserdem bezweifelt werden, ob die Art. 95 und 97 BV überhaupt eine genügende Verfassungsgrundlage für eine Bundeskompetenz (und damit für den vorliegenden Gesetzesentwurf) darstellen, da der gesundheitspolizeiliche Schutz ja verfassungsmässig den Kantonen zugewiesen ist.

Die Ausgestaltung eines Titelschutzes bedeutet aus Sicht der SVP nicht, dass sämtliche Leistungserbringer im Bereich der Psychologie über einen maximalen Ausbildungsstandard verfügen müssen. Wichtig ist lediglich, dass ein Patient über die Fähigkeiten eines Leistungserbringers einfach und objektiv informiert wird. Daher besteht unseres Erachtens auch keinerlei Anlass, einen Titelschutz auf die Master- und Lizenziatsstufe zu beschränken. Für Inhaber eines Bachelortitels sollte es ebenfalls möglich sein, über einen ihren Fähigkeiten entsprechenden, geschützten Titel zu verfügen. Alles andere ist blosse Marktverzerrung und steht in Widerspruch zur Bologna-Deklaration. Ebenso widerspricht das Verlangen des Gesetzesentwurfs nach zusätzlichen Titelbezeichnungen den Bologna-Grundsätzen.

Genau hier wird die Schwäche des Gesetzesentwurfs besonders deutlich. Während andere Berufsstände wie etwa die Anwälte oder die Ärzte ihre Berufsbezeichnungen klar geregelt haben und standespolitisch organisiert sind, besteht im Psychologiemarkt ein unkoordiniertes Durcheinander von Verbänden. Da sich diese nicht einigen können, soll nun das Hochschulwesen per Gesetz dazu verpflichtet werden, den mangelnden Kompromiss auszubügeln. Dafür wird eine Beschneidung des Verfahrensrechts der Kantone und der Autonomie der Hochschulen in Kauf genommen. Die ohnehin schon bestehende Überregulierung im Gesundheitswesen wird unter dem Deckmantel einer gesundheitspolizeilichen Notwendigkeit weiter verschärft.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Kostenfolgen des Gesetzes weitgehend verschwiegen werden. Wie auf S. 35 des Vernehmlassungsentwurfes dargelegt wird, führt der Bund ein Gesetz für die Psychotherapie ein, ohne über den konkreten volkswirtschaftlichen Nutzen informiert zu sein.

Die SVP kann einen solchen Gesetzesentwurf nicht gutheissen und fordert den Bundesrat auf, eine gründlich überarbeitete Botschaft vorzulegen, welche sich auf den Kern des Problems – den Konsumenten- resp. Patientenschutz – konzentriert. Mit der gleichzeitigen Abschaffung des Kontrahierungszwangs würden die erbrachten Leistungen im Psychologiemarkt verbilligt statt verteuert. Aus Sicht der SVP kann es sich die Schweiz nicht leisten, aufgrund eines wenig zielführenden Gesetzesentwurfs noch weitere Berufsgruppen von der Abrechnung zu Lasten Grundversicherung der Krankenkassen profitieren und damit die Prämien für die Bürger noch höher ansteigen zu lassen. Es muss ein zentrales Ziel Gesetzes sein, dass die Patienten einen zusätzlichen Nutzen davon tragen und dass System effizienter, konsumentenfreundlicher und günstiger wird.

 
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