Vernehmlassung

Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes SVAG)

Die SVP lehnt die Einführung einer LSVA-Abgabe für die elektrisch und mit Wasserstoff betriebenen Lastwagen grundsätzlich ab. Zudem wird auch die Anstossfinanzierung zu Gunsten der Beschleunigung von fossilfreien Lastwagenflotten abgelehnt. Sollte eine solche dennoch umgesetzt werden, ist die Variante 1 (befristeter Rabatt auf den LSVA-Tarif) zu bevorzugen.

Der Bund erhält zwei Drittel aus den Einnahmen aus der Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), welche sich jährlich auf ca. 1.6 Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Der Bund nützt diese LSVA-Einnahmen faktisch gänzlich um den Fonds für Eisenbahninfrastruktur (BIF) zu alimentieren. Aktuell sind elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lastwagen von der LSVA befreit. Die Vorlage fordert zwei grundsätzliche Änderungen.

Erstens würden mit der Vorlage die aktuell 300 und zukünftig alle fossilfreien Lastwagen in der Schweiz der LSVA unterstellt. Damit soll zukünftig verhindert werden, dass die Alimentierung des BIF gefährdet ist (erl. Bericht, Seite 40). Grundsätzlich würden somit alle etablierten Antriebsarten der LSVA unterstellt und gleichbehandelt werden.

Zweitens will der Bundesrat den Ausbau der fossilfreien Lastwagenflotte fördern und schlägt dazu zwei mögliche Varianten vor. Bei Variante 1 sollen die neu der LSVA unterstellten Fahrzeuge von einem befristeten prozentualen Rabatt auf den LSVA profitieren. Die Variante 2 beinhaltet die Wahlmöglichkeit zwischen Variante 1 und der Möglichkeit, Investitionsbeiträge für den Kauf von elektrisch angetriebenen Lastwagen durch die betroffenen Unternehmen geltend zu machen. Diese Investitionsbeiträge stellen à-fonds perdu Beiträge des Bundes in der ungefähren Höhe von 300 Millionen Franken jährlich dar.

Die SVP lehnt die angestrebte Ausweitung der LSVA ab. Die Unterstellung von fossilfreien Lastwagen unter die LSVA ist inkonsequent. Auf der Einnahmeseite will der Bund höhere Abgaben durch die Ausweitung der LSVA auf fossilfreie Lastwagen sicherstellen, gleichzeitig jedoch auf der Ausgabenseite neu der LSVA unterstellten Fahrzeuge von der Abgabe finanziell entlasten. Das gleiche Ziel könnte der Bund erreichen, wenn er auf die Erhebung der LSVA für fossilfreie Lastwagen gänzlich verzichten würde. Sollte die Unterstellung unter die LSVA trotzdem umgesetzt werden, ist die Variante 1 zu bevorzugen, da weniger Umverteilungseffekte drohen und der zeitlich begrenzte Rabatt auf die LSVA keine à fonds perdu Beiträge beinhalten.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab.

 
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