Themen
Aussenpolitik
Vernehmlassung

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Nicht akzeptabel ist, dass mit dem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz ein Instrumentarium geschaffen wird, welches den Schutz der Privatsphäre ebenso wie jenen von…

Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Nicht akzeptabel ist, dass mit dem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz ein Instrumentarium geschaffen wird, welches den Schutz der Privatsphäre ebenso wie jenen von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen – und somit auch das Bankkundengeheimnis! – auszuhebeln erlaubt.

Die SVP nimmt erneut und mit grosser Sorge zur Kenntnis, dass Schengen zu einem Selbstläufer geworden ist. Dies zeigt sich in besonders störender Weise in der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes betreffend Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden.

Schon die Voraussetzungen des Verfahrens lassen die Vernehmlassung zur Farce werden und führen uns an den Rande des gängigen demokratischen Gesetzgebungsprozesses: Mit dem Verweis auf Art. 7 Abs. 4 Schengen-Assoziierungsabkom-mens (SAA) hängt man das Damoklesschwert der Suspendierung oder Beendigung des Abkommens über Parlament und Volk und verlangt so Zustimmung. Dadurch wird der Gesetzgebungsvorgang zu einem bloss noch formellen Prozedere, das seines demokratischen Gehalts beraubt ist. Gerade auch weil die direkte Demokratie der Schweiz ausgehebelt wird, hatte sich die SVP gegen Schengen gewehrt.

Besonders absurd nimmt sich dieser Zwangsmechanismus beim vorliegenden Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten aus, einem Gesetz notabene, welches Vorgaben umsetzen soll, deren Zielgerichtetheit fragwürdig ist, die einen administrativen Mehraufwand mit sich bringen und deren Würdigung bereits im erläuternden Bericht des EJPD kritisch ausfällt!

Auch in inhaltlicher Hinsicht ist die Vorlage nicht hinnehmbar: Der vorliegende Rahmenbeschluss konkretisiert die einschlägigen Artikel 39 und 46 SDÜ in keiner Art und Weise und schafft dadurch keinen Mehrwert. Es ist vielmehr mit einem administrativen Mehraufwand (Formblätter) ohne Vereinfachung des Informationsaustauschs zu rechnen. Zudem entsprechen bekanntlich die Begriffe der strafrechtlichen Ermittlung und der polizeilichen Erkenntnisgewinnungsverfahren nicht der schweizerischen Terminologie; die Verwendung neuer Begriffe ist der Rechtssicherheit abträglich.

Brisant sind die Auswirkungen auf Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen und den Wirtschaftsplatz Schweiz im Besonderen: So ist Art. 1 SlaG derart umfassend formuliert, dass damit eine weitere Aufweichung von Privatsphäre und Bankkundengeheimnis droht. Es müssten deshalb zwingend Vorbehalte angebracht werden: So betreffend die Bestimmungen der Bundesgesetze sowie der internationalen Abkommen über die Amtshilfe, insbesondere zwischen den Behörden, die für die Geldwäschereibekämpfung zuständig sind, den Aufsichtsbehörden der Banken, der Börsen, der Effektenhändler sowie zwischen den Steuerverwaltungen; betreffend der Bestimmungen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze über den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz sowie betreffend der Bestimmungen der Bundesgesetze über den Schutz der Berufsgeheimnisse und des Geschäftsgeheimnisses.

Die SVP fordert das EJPD auf, die Interessen der Schweiz auch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Schengenbesitzstandes zu beachten und vehement zu vertreten. Sie lehnt aus rechtstaatlichen Überlegungen den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden ab.

 

 
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