Vernehmlassung

Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Im Rahmen des nationalen Finanzausgleichs (NFA) werden auch vom Bund Finanzmittel zu den Kantonen transferiert und nicht nur zwischen den Kantonen umverteilt. Aus Sicht der SVP muss der NFA angemessen und fair sein, damit die Unterschiede zwischen den Kantonen und Regionen effizient verringert werden können. Dafür braucht es eine Obergrenze bei den Bundesbeiträgen und positive Anreize für Nehmerkantone, ihre Finanzkraft zu verbessern.

Im NFA wird zwischen dem Ressourcenausgleich (Umverteilung von finanziellen Ressourcen) und dem Lastenausgleich (Beitrag für Sonderlasten) unterschieden. Die SVP fordert die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs, der hauptsächlich städtischen Gebieten zugutekommt, auf das Niveau von 2020. Dies entspricht immer noch 380 Millionen Franken jährlich und somit gleich viel wie dem geografisch-topographischen Lastenausgleich, der den ländlichen Gebieten zugutekommt. Eine Bevorzugung der städtischen Gebiete ist nicht einzusehen, zumal diese hinsichtlich Lage und Infrastruktur über bedeutend bessere Entwicklungsmöglichkeiten verfügen als geografisch abgelegene Landesteile. Auch hinsichtlich der prekären Lage der Bundesfinanzen ist diese Ausgabenreduktion notwendig.

Durch die im Jahre 2020 eingeführte garantierte «Mindestausstattung» von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels wurde beim Ressourcenausgleich ein Fass ohne Boden geschaffen. Aus Sicht der SVP ist deshalb eine Deckelung der Bundesbeiträge ab 2026 einzuführen, ein Teuerungsausgleich ist vorzusehen. Durch den Ressourcenausgleich sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, ihre Situation durch gezielte Standortförderung kontinuierlich zu verbessern. Eine garantierte «Mindestausstattung» wirkt diesem konstruktiven Ansatz klar entgegen. Zudem ist dem Erhalt und der Verbesserung der nationalen und internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit oberste Priorität einzuräumen.

Die SVP stimmt der getrennten Berechnung der Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer für natürliche und juristische Personen zu. Gleichzeitig fordert die SVP jedoch, dass die dadurch zu erwartende gerechtere Steuerbemessungsgrundlage im nächsten Wirksamkeitsbericht nach Kantonen aufgeschlüsselt aufgezeigt wird, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere soll dadurch der steuerbare Gewinn von Unternehmen, welche in mehreren Kantonen tätig sind, gerechter aufgeteilt werden.

Die SVP erwartet vom Bund ein stärkeres Engagement in der Verbesserung der Rahmenbedingungen der ressourcenschwachen Kantone sowie in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Dies soll durch geeignete ordnungspolitische Massnahmen erreicht werden und nicht nur durch die Verteilung von Bundesgeldern. Angesichts der prekären Lage der Bundesfinanzen ist eine Erhöhung des Bundesanteils am NFA für die SVP in absehbarer Zeit ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist die SVP der Ansicht, dass ein verbessertes Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone ausgearbeitet werden muss, damit diese aus eigenem Antrieb strukturelle Reformen durchführen wollen und auch können. Die SVP fordert, dass im nächsten Wirksamkeitsbericht ein solches verbessertes Anreizsystem präsentiert wird und damit Perspektiven zur schrittweisen Reduktion des Volumens des Ressourcenausgleichs aufgezeigt werden.

 
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