Die SVP nimmt den zweiten Wirksamkeitsbericht des Bundesrats zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen 2012 – 2015 zur Kenntnis.
Die SVP nimmt den zweiten Wirksamkeitsbericht des Bundesrats zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen 2012 – 2015 zur Kenntnis. Die im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) definierten Aufgaben und Ziele des nationalen Finanzausgleichs wurden insgesamt weitgehend erfüllt. Der Bericht hält zudem fest, dass der Finanzausgleich im engeren Sinne gut funktioniert, ohne dass gravierende Mängel oder Schwachstellen ausgemacht werden können. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, grundlegende Anpassungen am Ausgleichssystem vorzuschlagen. Er sieht nur eine Anpassung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs vor, eine Massnahme, die von der SVP grundsätzlich unterstützt wird. Bevor weitergehende Justierungen beim Finanzausgleich vorgenommen werden können, muss aus Sicht der SVP zwingend die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform (USTR) III abgewartet werden. Mit Ausnahme der Forderung nach einem vorzeitigen Abbau des Härteausgleichs verzichtet die SVP deshalb zum aktuellen Zeitpunkt auf konkrete Reformvorschläge, gibt dem Bundesrat jedoch drei Aufträge für dessen Botschaft mit auf den Weg.
Die Aufgaben und Ziele der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) festgehalten. Das FilaG nennt sechs Ziele, die mit NFA erreicht werden sollen:
Für die Beobachtungsperiode 2012 – 2015 werden diese Ziele gemäss Wirkungsbericht insgesamt erfüllt. Die SVP nimmt diese Ergebnisse zur Kenntnis. Dennoch gibt es aus Sicht der SVP Punkte, die vertieft geprüft und weiter diskutiert werden müssen, da durch den NFA gewisse Fehlanreize nicht ausgeschlossen werden können.
Solidarhaftung der Geber- und Nehmerkantone
Die im heutigen Finanzausgleichssystem sowohl unter den ressourcenschwachen wie auch den ressourcenstarken Kantonen bestehende Solidarhaftung stellt insbesondere für die Geberkantone ein Problem dar. So führen die Folgekosten einer wirtschaftlichen Schwäche eines Geberkantons dazu, dass die anderen ressourcenstarken Kantone die wegfallenden Beiträge des schwächeren Geberkantons übernehmen müssen. Bei den ressourcenschwachen Kantonen wirkt sich die Solidarhaftung hingegen so aus, dass ein bevölkerungsreicher Nehmerkanton deutlich mehr Mittel aus dem horizontalen Ressourcenausgleich erhält, wenn sein Ressourcenpotential stark abnimmt. Die übrigen ressourcenschwachen Kantone erhalten in diesem Fall entsprechend weniger Mittel. Dieser Mechanismus wirkt sich negativ auf die Transparenz und Planbarkeit der Ausgleichszahlungen aus.
Die SVP fordert den Bundesrat auf, in seiner Botschaft oder bis spätestens während der nächsten Beitragsperiode Alternativmodelle zu prüfen, wie die Solidarhaftung unter den Kantonen effektiv reduziert werden kann.
Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs
Der Wirksamkeitsbericht hält fest, dass sich NFA zu bewähren scheint und die Nehmerkantone Anreiz erhalten haben, ihr Ressourcenpotential zu verbessern. Allerdings sind diese Anreize aufgrund der hohen Abschöpfungsquote immer noch schwach ausgebildet: Erhöht sich der Steuerertrag eines ressourcenschwachen Kantons um einen Franken, so werden ihm gleichzeitig Ausgleichszahlungen in der Höhe von 80 Rappen gekürzt. Die Geberkantone haben diesen Punkt aufgegriffen und schlagen ein lineares anstelle des heutigen progressiven Modells vor. Da gemäss Wirksamkeitsbericht in den letzten Jahren aber vor allem die Nehmerkantone ihre Steuersätze teilweise stark gesenkt haben, ist für die SVP nicht klar ersichtlich, wie stark die negativen Anreize des heutigen Verteilsystems für ressourcenschwache Kantone tatsächlich sind.
Die SVP fordert den Bundesrat auf, in seiner Botschaft oder bis spätestens während der nächsten Beitragsperiode einen fixen Abschöpfungssatz oder alternative Möglichkeiten zu prüfen.
Unternehmenssteuerreform III
Aufgrund internationaler Entwicklungen steht die Besteuerung von in Statusgesellschaften erwirtschafteten Erträgen unter Druck. Im Rahmen der USTR III werden deshalb alternative Steuermodelle vorgelegt. Bei der Berechnung des Ressourcenpotentials eines Kantons gilt für die Gewinne von Statusgesellschaften aber noch eine spezielle Regelung. Weil deren Gewinne in den Kantonen nicht oder nur teilweise besteuert werden, werden sie für die Berechnung des Ressourcenpotentials auch nur eingeschränkt berücksichtigt. Mit dem Wegfallen der Statusgesellschaften würde auch diese Sonderregelung entfallen. Als Folge davon würden die Ressourcenpotentiale derjenigen Kantone, in denen heute viele Statusgesellschaften domiziliert sind, stark ansteigen. Um dem entgegenzuwirken, schlägt die mit der Planung der USTR III betraute gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen vor, künftig alle Unternehmensgewinne, und nicht nur jene der Statusgesellschaften, im Ressourcenausgleich tiefer zu gewichten.
Die SVP unterstützt diese Forderung und verlangt vom Bundesrat, die Auswirkungen einer von der geplanten USTR III unabhängigen, per 2016 vorgenommenen tieferen Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotential in der Botschaft darzustellen.
Härteausgleich
Nach acht Jahren Härteausgleichszahlungen lässt sich die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre aus Sicht der SVP sachlich nicht rechtfertigen. Eine solche Besitzstandsgarantie passt nicht in die Logik des geltenden NFA-Systems. Im Übrigen liegt der Ressourcenindex nach Ressourcen- und Härteausgleich der beiden am stärksten betroffenen Kantone Neuenburg und Freiburg über (NE) bzw. knapp unter (FR) dem schweizerischen Durchschnitt.
Die SVP lehnt die vollumfängliche Beibehaltung des Härteausgleichs ab und fordert vom Bundesrat, diesen ab 2016 jährlich um 10 Prozent abzubauen. Die so frei werdenden Mittel können im Rahmen der USTR III verwendet werden.