Die SVP kann dem vorliegenden Entwurf so nicht zustimmen. Obwohl wir im Grundsatz die Schaffung eines europaweit vereinheitlichen Bahnnetzes gutheissen, ist der Vorschlag der Verwaltung…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP kann dem vorliegenden Entwurf so nicht zustimmen. Obwohl wir im Grundsatz die Schaffung eines europaweit vereinheitlichen Bahnnetzes gutheissen, ist der Vorschlag der Verwaltung insbesondere wegen dem massiven personellen Mehrausbau und der damit verbundenen Erhöhung von Abgaben und Gebühren oder gar neuen Abgaben so nicht akzeptabel. Die Vorlage führt zur Schaffung von insgesamt 62 Stellen beim Bund, was einer Verfünffachung des bisherigen, privaten Stellenbestandes entspricht. Gemäss Entwurf soll ein Grossteil haushaltsneutral, sprich durch Gebühren finanziert werden. Es ist offensichtlich, dass dieser massive Stellenausbau zu einer Erhöhung der Abgaben führen wird, was wiederum die betroffenen Unternehmen belastet. Ebenfalls lehnen wir den skizzierten Vorschlag einer möglichen staatlichen Konformitätsbewertungsstelle klar ab, welche neben einem Personellen Ausbau auch die Gefahr massiver Rechtsunsicherheiten mit sich bringen würde.
I. Kein übertriebener Ausbau der Verwaltung
Die neue Trassenvergabestelle soll anstelle der bisherigen 12 Mitarbeiter neu 40 Mitarbeiter enthalten – dies ist mehr als das Dreifache der heutigen privaten Vergabestelle! Dieser enorme Stellenausbau ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, insbesondere wenn man bedenkt, dass die bisherige Vergabestelle die Trasse AG ohne Probleme funktionierte. Die SVP fordert, dass die neue Vergabestelle sich an den personellen Ressourcen der Vorgängerorganisation orientiert und keine Luxuslösung forciert.
II. Abkehr vom Prinzip der integrierten Bahn
Wir bedauern zudem, dass es der Vorlage einmal mehr nicht gelingt, alte Zöpfe im Bereich des Schienenverkehrs abzuschneiden. So ist die klare Trennung von Infrastruktur und Verkehrsdienstleistungen einmal mehr nicht vorhanden, obwohl dies im europäischen Umfeld bereits der Normalfall ist. Der Verzicht auf eine saubere Trennung erzeugt massive Nachteile, da sie neben der Intransparenz vor allem die Gefahr von wettbewerbsschädlichen Quersubventionierungen birgt, was wiederum Anreize für eine wirtschaftliche Benutzung der Eisenbahninfrastrukturen vermindert. Die SVP fordert deshalb, dass der Ansatz der vollständigen Trennung von Infrastruktur und Verkehr und damit die Abkehr vom Prinzip des Auslaufsmodells der integrierten Bahn klar und eingehend analysiert wird und daraus die entsprechenden Schlüsse gezogen werden.
III. Stopp dem Gebühren- und Abgabewahn
Ebenfalls klar abgelehnt wird von uns die mit der Vorlage verbundene massive Aufstockung der Stellen beim Bund. Neben den bereits erwähnten 40 Stellen für die Trassenvergabe sollen zusätzlich gemäss Botschaft noch 2200 Stellenprozente oder 22 Vollzeitstellen beim Bund entstehen. Gesamthaft sind dies 62 Stellen in der Bundesverwaltung, wovon 57 mittels Gebühren finanziert werden sollen. Wie eingangs bereits erwähnt, kommt die bisherige Lösung mit einem Drittel der Mitarbeiter aus. Warum und wieso der Bund hier wiederum mit der grossen Kelle anrühren muss oder will, bleibt sein Geheimnis. Im Endeffekt ist auch die gross angekündigte Haushaltsneutralität der neu zu schaffender Stellen bei näherer Betrachtung nicht haltbar, sollen doch diese mittels Gebühren finanziert werden. Da diese von den betroffenen Bahnen, welche ihrerseits wiederum staatliche Abgeltungen erhalten, finanziert werden, setzt betreffend haushaltsneutraler Finanzierung ein grosses Fragezeichen.
IV. Keine staatliche Konformitätsstelle
Wenig Verständnis haben wir auch für die Errichtung einer möglichen staatlichen Konformitätsbewertungsstelle. Auch hier scheint der Bund, gegenüber dem europäischen Umfeld einen sprichwörtlichen Sonderzug fahren zu wollen. Alleine die Tatsache, dass in Europa von 45 Bewertungsstellen nur gerade 2 staatlich sind und der Rest von privater Hand geführt wird, sollte eigentlich klar die Richtung aufzeigen. Dass der Bund in dieser Frage selbst nicht genau weiss, was er eigentlich will, wird auch durch die Aufforderung mögliche betriebs- und gesamtwirtschaftlicher Vor- und Nachteile einer Bundeslösung durch die Vernehmlassenden(!) aufzuzeigen, untermauert. Die Beantwortung solcher Fragen, wäre eben genau die Aufgabe der Vernehmlassungsvorlage gewesen. Es kann und darf nicht sein, dass die Vernehmlassenden hier die Arbeit der Verwaltung übernehmen müssen.
V. Ausschreibeverfahren auch im regionalen Schienenverkehr
Den bei den Ausschreibungen im Busbereich skizzierten Vorschlag, dass das Angebot einerseits im ordentlichen Bestellverfahren geordert oder andererseits in einem Ausschreibeverfahren festgelegt wird, können wir zustimmen. Diesbezüglich sollte allerdings im Gesetz präzisiert werden, dass bei Ausschreibungen den Transportunternehmen die Möglichkeit zur Verbesserung ihres Angebots gegeben wird. Auch eine Pflicht zur Ausschreibung im Zusammenhang von Strecken mit sehr hohen Kosten wäre zu überprüfen. Nicht nachvollziehbar ist aus unserer Sicht zudem, dass der Schienenverkehr zum heutigen Zeitpunkt von der Ausschreibungspflicht entbunden ist. Die vorgelegten Argumente überzeugen nicht, sondern stehen sogar im völligen Widerspruch zu den übrigen Zielen der Bahnreform 2. Es kann doch nicht sein, dass die Schaffung eines grenzüberschreitenden europäischen Eisenbahnnetzes angestrebt wird, aber im Inland weiterhin Protektionismus und Gärtchendenken herrschen. Da rund zwei Drittel der Bundesabgeltungen heute dem regionalen Personenverkehr zugute kommen, wären gerade hier positive Effekte zu erwarten gewesen. Wir fordern, dass die Ausschreibeverfahren auch auf den regionalen Schienenverkehr angewendet werden. Die Erfahrungen im Ausland zeigen diesbezüglich, dass mit solchen Ausschreibungen die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität klar verbessert werden konnte. Dem sollte sich die Schweiz nicht verschliessen.
VI. Keine Umwandlung rückzahlbarer Darlehen
Um die Wirtschaftlichkeit zu stärken und die Verwendung der Mittel zu optimieren, fordern wir zudem, dass bei der Bestellung des Verkehrsangebotes im Personenbeförderungsgesetz auf Art. 31 Abs. 3 verzichtet wird. Die Unsitte, dass der Bund bei der Finanzierung von Ersatz-und Erneuerungsinvestitionen im Verkehrsbereich rückzahlbare Darlehen in bedingt rückzahlbare Darlehen umwandeln oder deren Rückzahlung sistieren kann, wird von uns seit Jahren angeprangert und klar abgelehnt.
VII. Ja zur neuen Regelung bei den Wehrdiensten
Betreffend der Beteiligung der Infrastrukturbetreibern an den Vorhaltekosten der Wehrdienste (Feuer- und Chemiewehren) können wir uns mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden erklären. Die neue Regelung erlaubt eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten und wird auf Gemeindeebene bereits seit langem so praktiziert.
VIII. Fazit
Die Vorlage leidet einmal mehr, wie so oft, wenn der Bund Aufgaben wahrnehmen soll, an einem übertrieben finanziellen und personellen Mehraufwand. Die damit verbundenen Erhöhungen von Gebühren und Abgaben schädigen den Wirtschaftsstandort Schweiz und führen bei den betroffenen Schweizer Unternehmen im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten zu Wettbewerbsnachteilen. Ein neuer Entwurf hat sich deshalb sowohl personell wie auch finanziell auf das absolute Minimum zu beschränken.